2,6 Promille

Sturzbetrunkene Hundehalterin attackiert Polizist

Wien
11.09.2019 11:57

Mit 2,6 Promille Alkohol im Blut ist eine 30-jährige Hundehalterin Dienstagnacht auf Wiener Polizisten losgegangen, nachdem eine Zeugin bei der Polizei Alarm geschlagen hatte. Denn der freilaufende Vierbeiner der alkoholisierten Ungarin, ein Listenhund ohne Maulkorb, hatte kurz zuvor den Hund der Anruferin angegriffen. Als Beamte die Betrunkene damit konfrontierten, reagierte die 30-Jährige überaus aggressiv.

Die beiden Hundebesitzerinnen waren kurz vor Mitternacht vor einer Hundezone in der Dadlergasse im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus aneinandergeraten. Das Tier der Ungarin hatte sich zuvor auf den Vierbeiner der Frau gestürzt. Dieser gelang es jedoch, die beiden Tiere zu trennen. Sie verständigte die Einsatzkräfte. „Die Frau wurde bei dem Vorfall nicht verletzt, auch ihr Hund hat dabei offenbar nur Fell eingebüßt“, erklärte Polizeisprecherin Irina Steirer gegenüber krone.at.

Als die Beamten den Vorfall klären wollten und die 30-Jährige auf ihren Hund ansprachen, reagierte diese sofort höchst aggressiv und begann die Beamten wüst zu beschimpfen. Auch wurde von Minute zu Minute deutlicher, dass die Verdächtige aufgrund ihres Zustands nicht mehr in der Lage war, ihren Hund unter Kontrolle zu halten. „Mehreren Aufforderungen, den Hund an der kurzen Leine zu halten, kam die 30-Jährige nicht nach“, so die Polizei. Deshalb nahm kurzerhand einer der Beamten die Leine an sich.

Flaschenangriff auf Polizist
Plötzlich jedoch griff die Verdächtige zu einer Flasche und versuchte, den Polizisten zu attackieren. Diesem gelang es jedoch, der Angreiferin die Flasche zu entreißen, woraufhin die Betrunkene mit Fäusten auf ihn losging. Auch im Zuge ihrer Festnahme wehrte sich die Verdächtige aus Leibeskräften, sie konnte schlussendlich aber überwältigt werden.

Gleich mehrere Vergehen
Aufgrund des nunmehr geltenden Hundehaltegesetzes in Wien - dieses war nach der tödlichen Bissattacke auf einen Zweijährigen im Vorjahr im Bezirk Donaustadt verschärft worden - hat sich die Verdächtige gleich wegen mehrerer Vergehen zu verantworten. Zum einen war sie - bei einem rechtlich erlaubten Maximal-Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut - viel zu betrunken, um mit dem Hund Gassi zu gehen, weiters verfügt sie nicht über einen Hundeführschein, der bei sogenannten Listenhunden nötig ist. Der Hund wurde der Frau abgenommen.

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