Drama am Wörthersee

Bootsunfall: Urteil bestätigt, Strafe herabgesetzt

Steiermark
16.07.2019 11:21

Nach dem tödlichen Drama am Wörthersee im Jahr 2017 - ein Insasse war damals aus einem Boot gefallen, mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten und gestorben - hat das Oberlandesgericht Graz am Dienstag in einer Berufungsverhandlung das Urteil gegen den nun 46-jährigen Niederösterreicher inhaltlich bestätigt. Allerdings wurde die unbedingte Haftstrafe - aufgrund der langen Verfahrensdauer - von zehn auf neuneinhalb Monate verkürzt.

Das Drama am 2. Juni 2017: Eine befreundete Männerrunde ist mit einem 335 PS starken Motorboot auf dem Wörthersee unterwegs. Am Steuer: ein 46-jähriger Niederösterreicher, er hatte 0,8 Promille Alkohol im Blut.

Plötzlich ein gewagtes Manöver, „Powerturn“ im Fachjargon genannt - laut Anklage „ohne Vorwarnung“. Ein 44-jähriger Insasse - er war stark betrunken - wird aus dem Boot ins Wasser geschleudert und gerät kurze Zeit später in die Schiffsschraube des nun rückwärts fahrenden Motorbootes. Der Niederösterreicher hat keine Überlebenschance. Seine Leiche wird tags darauf von Tauchern aus dem See geborgen.

Volle Berufung gegen Urteil
Alles geschah binnen weniger Sekunden. Doch um das genaue Wie dreht sich alles bei Gericht. Vergangenen Mai wurde der 46-Jährige im Straflandesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten unbedingter Haft wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Sein Anwalt meldete volle Berufung an, am Dienstag wurde am Oberlandesgericht Graz verhandelt.

Kritik am Gutachten
Im Zentrum stand wie schon in der ersten Instanz das Gutachten des Schifffahrt-Sachverständigen. Verteidiger Alexander Tudor-Kostic, der von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“ sprach, bemängelte, dass keine „echten Simulationsfahrten“ durchgeführt wurden. Berechnungen seien mangelhaft, es gebe Widersprüche mit dem Gutachten des Gerichtsmediziners.

Der Verteidiger brachte die Version des Unfalls seines Mandanten ins Spiel: Demnach habe das spätere Opfer plötzlich ins Lenkrad gegriffen, daher sei es zum Manöver gekommen. Der Angeklagte sei dabei selbst aus dem Boot ins Wasser gefallen, könne den 44-Jährigen daher nicht überfahren haben.

Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe
Oberstaatsanwältin Nicole Dexer hielt dagegen: „Das Urteil des Erstgerichts ist nicht zu beanstanden.“ Der Schiffsgutachter habe den Unfallhergang „lückenlos und widerspruchsfrei“ geklärt. Die Staatsanwaltschaft verlangte sogar eine höhere Strafe, das erste Urteil sei „zu milde“.

„Gewisse moralische Schuld“
Bevor sich die Richter zur Beratung zurückzogen, kam der Angeklagte selbst zu Wort.
„Ich spüre eine gewisse moralische Schuld, weil ich alkoholisiert war, aber im juristischen Sinne schließe ich mich den Ausführungen meines Anwalts an.“ Der 46-Jährige fügte noch an: „Es geht nicht nur um die Schuldfrage, sondern um die Erzählung, mit der auch meine Kinder aufwachsen.“ Die Unfallversion des Sachverständigen sei jedenfalls „an den Haaren herbeigezogen“.

„Keine Bedenken am Gutachten“
Nach 15 Minuten Beratung verkündete Richterin Karin Kohlroser das Ergebnis: Das Urteil des Klagenfurter Gerichts wurde bestätigt, der Nichtigkeitsbeschwerde wurde nicht Folge geleitet. „Es gibt keine Bedenken am Gutachten des Schiffssachverständigen.“ Er habe zahlreiche Testfahrten mit dem Originalboot gemacht und unterschiedliche Geschwindigkeiten und Fahrmanöver ausprobiert. Dass ein Privatgutachten der Verteidigung nicht als Beweismittel zugelassen wurde, sei rechtens gewesen.

Die Richterin betonte, dass die Version des Angeklagten - er sei gemeinsam mit dem Todesopfer ins Wasser gefallen - „technisch nicht möglich“ sei. Zudem habe der Niederösterreicher diese Version erst in der Nacht nach dem Unfall aufgebracht, nicht unmittelbar danach. „Das deutet auf eine später zugerechtgelegte Rechtfertigung hin.“

Strafe leicht reduziert
Die ursprüngliche Strafe von zehn Monaten unbedingt wurde wegen der langen Verfahrensdauer auf 9,5 Monate heruntergesetzt. Eine teilbedingte Strafe komme aus „generalpräventiver Sicht“ nicht infrage.

Den Angehörigen wurde ein Trauerschmerzensgeld zu je 1000 Euro zugesprochen. Da der 46-Jährige der Witwe bereits die Hälfte der Überführungs-, Begräbnis- und Anwaltskosten in der Höhe von gut 25.000 Euro überwiesen hat, wurde der Zuspruch für die Witwe aufgehoben.

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