Land Tirol warnt

Masernalarm in Krankenhaus: Mitarbeiterin erkrankt

Tirol
24.05.2019 14:50

Eine Mitarbeiterin des Bezirkskrankenhauses Kufstein ist an Masern erkrankt. Die erkrankte Person hat im ansteckungsfähigen Zeitraum, der bereits vor sichtbaren Symptomen eintritt, ihren Dienst an den Internen Stationen und in der Internen Ambulanz im BKH Kufstein versehen. Sie könnte dabei andere angesteckt haben. Das Land veröffentlicht daher die Zeiträume, in denen die Frau mit Patienten in Kontakt war. 

Vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Kufstein wurden umgehend alle amtsärztlichen Vorkehrungen ergriffen, wie Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer berichtet: „Die erkrankte Person wurde isoliert und wird ärztlich behandelt. Wir haben alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um die weitere Verbreitung zu verhindern, und beobachten alle Entwicklungen genauestens. Wichtig ist, dass alle möglichen Kontaktpersonen auf Symptome achten.“

Wer hatte mit der Mitarbeiterin Kontakt?
Da für Personen unter 50 Jahren die Durchimpfungsrate als schlecht angesehen wird, ist folgender Hinweis für diese Personen besonders wichtig: Wer sich von Donnerstag (16. Mai 2019) bis Samstag (18. Mai 2019) während des Tages oder am Sonntag (19. Mai 2019) von 8.30 bis 10.30 Uhr auf den Internen Stationen bzw. in der Internen Ambulanz oder sich am Montag (20. Mai 2019) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr im Internen Ambulanzbereich als Patient aufgehalten hat, muss Folgendes beachten: „Die möglichen Kontaktpersonen sollen darauf achten, ob sich ab diesem Wochenende für circa weitere 14 Tage Symptome einer Masernerkrankung einstellen. Im Verdachtsfall gilt es, den Hausarzt zunächst telefonisch zu kontaktieren“, hebt Impfexpertin Anita Luckner-Hornischer von der Landessanitätsdirektion hervor.

Empfohlenes Verhalten bei Masern-Symptomen
Für die genannten Personen - also jene, die nach 1970 geboren wurden, keine zwei MMR-Impfungen haben und in der genannten Zeit einen Krankenhausaufenthalt hatten - gilt es, bei Auftreten von grippalen Symptomen jedenfalls umgehend zu Hause zu bleiben und unnötigen Kontakt mit anderen Personen zu meiden. Bei Notwendigkeit eines Arztbesuches soll dieser vorab informiert und auf den Masernverdacht hingewiesen werden. Schon im Vorfeld gilt für weitere Kontaktpersonen der möglicherweise angesteckten Person in der Familie: umgehend den Impfstatus auf zwei MMR-Impfungen überprüfen und bei Bedarf ehestmöglich impfen lassen.

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