Busfahrer lenkt ein

Keine Klage: Grazer Rollstuhlfahrer kann aufatmen

Steiermark
18.03.2019 06:00

Diese Geschichte hat für viele Diskussionen gesorgt - jetzt gibt es aber ein gutes Ende: Wie berichtet, hatte ein Buslenker einen Anwalt auf einen schwer behinderten Rollstuhlfahrer angesetzt, dieser sollte ihm Tausende Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Holding Graz als Arbeitgeber hat vermittelt - die Sache ist vom Tisch.

Der Vorwurf des Buslenkers: Der Betreuer des Mannes hätte unerlaubterweise eigenwillig die Rampe des Busses geöffnet. Gerhard L. sei daraufhin so rasant mit seinem Rollstuhl hinaufgefahren, dass er den hinzugekommenen Lenker an der Hand verletzt habe.

„Der Busfahrer hatte die Hand am Rollstuhl meines Neffen“, ist wiederum Tante Anita Wieser empört. Und: „Das ist wie Freiheitsberaubung, wie kann man einen hilflos Gehandicapten einfach herumschieben?“ Auch könne sich der Unfall aus ihrer Sicht nicht genau so abgespielt haben.

„Gedacht, er kommt ins Gefängnis“
Gerhard L. erhielt jedenfalls das Schreiben eines Anwalts, in dem gesamt 3860 Euro gefordert wurden. „Mein Neffe hat ein kindliches, sanftes Wesen. Er hat sich furchtbar geängstigt wegen des Schreibens, gedacht, er kommt ins Gefängnis.“

Arbeitgeber vermittelte
Der Arbeitgeber des Lenkers, die Holding Graz, war mit der Sache nicht glücklich, „das ist aber eine privatrechtliche Schmerzensgeldforderung, und wir können sie nicht verhindern“, so Vorstandsdirektorin Barbara Muhr. Sie bot aber sofort einen Runden Tisch an.

Der wird nicht mehr nötig sein, denn Muhr konnte schon bei den Vorgesprächen einen schönen Erfolg verbuchen: „Der Busfahrer tritt von seinen Forderungen zurück. Und beteuert, dass er damit niemals vor Gericht gehen wollte.“

Keine Versicherung - dennoch keine Klage
Auch die renommierte Anwaltskanzlei, die den Lenker vertritt, ist kulant. „Für den Fall einer bestehenden Haftpflichtversicherung sollten die berechtigten Ansprüche über diese abgewickelt werden“, heißt es. Da es aber keine gibt, „nimmt unser Mandant von der weiteren Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche Abstand“. Auch so etwas zeugt von Größe.

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