Mordversuch in Wien

Auf Nebenbuhler eingestochen: Elf Jahre Haft

Wien
26.02.2019 14:19

Zu einer Haftstrafe von elf Jahren ist am Dienstag ein 35-Jähriger in Wien verurteilt worden, der wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank saß. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im August des Vorjahres im Bezirk Meidling den neuen Freund seiner Noch-Ehefrau mit einem Messer niedergestochen zu haben. „Er hat meine Familie kaputt gemacht“, erklärte der gebürtige Serbe vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zur Bluttat war es am 20. August 2018 gekommen. Zuvor war in einem Gasthaus in Meidling, auf Bestreben des späteren Täters hin, ein sogenanntes Roma-Gericht zusammengekommen - sämtliche Beteiligte gehören der Volksgruppe der Roma an. Von dem „Gericht“ erhoffte sich der 35-Jährige offenbar Lösungen für die Probleme, die auf ihn zukamen, da sich seine Frau von ihm scheiden lassen wollte.

Die 32-Jährige hatte über Facebook einen 24 Jahre alten Mann kennen- und lieben gelernt und wollte in der Folge mit ihren drei ehelichen Kindern zu ihrem neuen Partner ziehen. Das jedoch konnte und wollte der 35-Jährige offenbar nicht akzeptieren, war er doch fast 14 Jahre mit der Frau zusammengewesen und mehr als zehn Jahre verheiratet. Doch anstatt Lösungen für die Probleme zu finden, kam es bei dem „Roma-Gericht“ zur Auseinandersetzung, die bald körperlich wurde. So konnte keine Einigung erzielt werden, bei wem die gemeinsamen Kinder bleiben sollten und wer die Wohnung behalten durfte.

Massenschlägerei nach Messerstichen
Als sich die Streithähne trennten und sich das neue Paar auf den Heimweg machte, verfolgte der Noch-Ehemann die beiden, zückte ein Messer und stach damit seinem Nebenbuhler dreimal in den Rücken. Der 24-Jährige überlebte den Angriff schwer verletzt. 
Augenblicke danach sollte die Situation gänzlich eskalieren und in einer Massenschlägerei gipfeln. Ein Großaufgebot an Polizisten war danach nötig, um alle wieder zu beruhigen, fast drei Dutzend Beamte waren im Einsatz.

Der Schuldspruch im Sinne der Anklage fiel am Dienstag schlussendlich einstimmig aus, der Angeklagte wurden wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt. Mildernd wurden dem Mann seine bisherige Unbescholtenheit, sein Tatsachengeständnis sowie der Umstand angerechnet, dass er sich drei Stunden nach der Tat selbst der Polizei gestellt hatte. Der schwer verletzte Nebenbuhler, der mit der 32 Jahre alten Frau inzwischen in Frankreich lebt, bekam eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 4390 Euro zugesprochen. Verteidiger Herbert Wabnegg erbat Bedenkzeit.

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