Im Februar 2018 schaute die Polizei zur waffenrechtlichen Überprüfung bei dem Salzburger vorbei. Und da fanden die Beamten seine geladene Pistole zwischen zwei Matratzen versteckt. Also nicht ordnungsgemäß, dies teilten die Beamten dem Betroffenen auch mit. Aber offensichtlich ohne Wirkung, denn bei der zweiten Kontrolle im Mai lag die Faustfeuerwaffe noch immer dort. Daraufhin entzog ihm die Bezirkshauptmannschaft den Waffenpass und stellte die Pistole sicher.
Dagegen erhob der Salzburger beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde. Er argumentierte, dass er allein lebe und es nicht praktisch sei, die Waffe immer wieder in den Safe zu geben. Abgewiesen, entschieden die Richter: So könnten die Haushälterin oder der Sohn die Waffe an sich nehmen. Für die Verwahrung brauche es eine „entsprechende Ein- und Aufbruchsicherheit eines Behältnisses“.
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