Neues Gesetz

Steirische Youtuber warnen vor Tschick und Alk

Steiermark
12.12.2018 14:43

Wenn zu Silvester fast die ganze Steiermark in Feierlaune ist, treten für Jugendliche neue Regeln in Kraft. Die markanteste Änderung: Es gilt ein Rauchverbot für alle unter 18 Jahren. Um zu informieren, setzt das Land Steiermark auch auf junge steirische „Influencer“, die über Internet-Videos die junge Zielgruppe erreichen sollen.

Er lebt, was er predigt: „Ich trinke selbst keinen Alkohol“, sagt Raphael Nast (17) aus Kainbach bei Graz. Seit fast fünf Jahren produziert er Youtube-Videos, seit wenigen Tagen klärt er in einem neuen Clip über die Gefahren von Alkohol auf („Mit jedem Rausch wird man ein bisserl depperter“) - und über die Änderungen des neuen Jugendgesetzes, das ab 1. Jänner 2019 gilt. So dürfen Unter-18-Jährige nicht mehr auf Partys, wo sie zu einem Fixpreis Alk ohne Ende trinken können (Pinkelpartys usw.).

„Stinkt als ganze Person“
Auch die sportlichen Schwestern Leonie und Ella Steirer aus Dobl sind vorbildlich und haben laut eigenen Angaben noch nie geraucht. Entsprechend gern warnen sie auf ihrem Youtube-Kanal vor Zigaretten: „Man stinkt als ganze Person - und wird hässlich.“

Auch CBD ist unter 18 verboten
Die beiden Videos sind neben einem Kinospot, Plakaten und Flyern Teil einer Info-Offensive des Landes Steiermark zum neuen Gesetz, auf das sich heuer bis auf Oberösterreich alle Bundesländer einigten: Als „historisch“ bezeichnet Bildungslandesrätin Ursula Lackner den Schritt. „Ich dachte nicht, dass ich das noch erleben werde“, meint auch Ursula Theißl von Logo, der Fachstelle für Jugendinformation. 

Es gibt nun in fast ganz Österreich einheitliche Regeln: So sind (E-)Zigaretten, (E-)Shishas und auch die immer beliebteren, legalen Cannabis-light-Produkte (CBD) für Unter-18-Jährige verboten. Junge Steirer dürfen aber länger als bisher ausbleiben: bis 14 Jahre bis 23 Uhr, bis 16 Jahre sogar bis 1 Uhr. 

Kontrollen sollen strenger werden
Polizei und in Graz auch die Ordnungswache sollen strenger kontrollieren. Im Vorjahr gab es bei mehr als 8600 Kontrollen 761 Anzeigen und 101 Organmandate. In Zukunft gibt es bereits beim ersten Delikt eine verpflichtende Schulung. Geldstrafen sind erst bei wiederholten Verstößen vorgesehen.

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