15 Jahre Haft

Nebenbuhler mit 25 Messerstichen getötet

Oberösterreich
25.01.2010 16:18
in Linz hat sich ein 31-Jähriger wegen Mordes an einem vermeintlichen Nebenbuhler verantworten müssen. Der Angeklagte wurde schuldig befunden und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

Zwar hatte der Verteidiger im Hinblick auf das Motiv der Tat – Eifersucht – auf eine "heftige Gemütsbewegung" plädiert, das psychiatrische Gutachten sprach aber von "voller Zurechnungsfähigkeit". Der Angeklagte nahm das Urteil ohne sichtliche Reaktion auf.

Andere Behandlung für Nicht-Österreicher?
In den Plädoyers gingen Staatsanwalt und Verteidigung auch auf das umstrittene Urteil in einem Wiener Mordfall (einem Türken war verständliche Erregung über die Scheidungsabsicht seiner Frau zugebilligt worden) ein.

Der Verteidiger meinte, auch sein Klient habe sich in türkischen Kreisen "zum Gespött der Leute" gemacht. Die Staatsanwältin schloss aus, dass der Angeklagte aufgrund seiner Kulturzugehörigkeit affektanfälliger gewesen sein solle.

Regelrechte Hinrichtung
Der Türke soll aus Eifersucht einen 35-jährigen vermeintlichen Nebenbuhler auf offener Straße mit 25 Messerstichen getötet haben. Motiv: Der Mann hatte angenommen, das Opfer habe eine Beziehung zur Frau des Türken gehabt.

Die Tat selbst verlief spektakulär: Der Angeklagte soll im Mai des Vorjahres das Opfer nach einer Autoverfolgungsjagd in Mauthausen im Bezirk Perg gerammt, aus dem Wagen gezogen und dann regelrecht hingerichtet haben.

Der 35-Jährige starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der Prozess hat bereits vor einiger Zeit begonnen, war aber zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten unterbrochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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