Maulkorbflicht usw.

So streng ist das neue Tierhaltegesetz

Wien
21.11.2018 17:46

Mit einem Monat Verspätung wird am Donnerstag in Wien die Novelle des Tierhaltegesetzes im Landtag beschlossen: Neben einer Promillegrenze für Hundehalter und strengere Strafen bei Verstößen haben sich die Koalitionspartner auf eine generelle Maulkorbpflicht für alle Listenhunde und einen Sachkundeunterricht geeinigt.

Bereits Ende Oktober hätte das Tierhaltegesetz - allerdings ohne Maulkorbpflicht - im Landtag verschärft werden sollen. Durch einen „fadenscheinigen Trick“ habe die FPÖ damals einen Beschluss unmöglich gemacht, wetterte die SPÖ.

Maulkorbpflicht für alle Listenhunde
Am Donnerstag steht die Novelle erneut auf der Tagesordnung. Die Verzögerung hat die rot-grüne Regierung jedenfalls zum Anlass genommen, das Regelwerk noch einmal zu diskutieren. Ergebnis: Die generelle Maulkorbpflicht für alle Listenhunde wird eingeführt.

„Als Übergangslösung für bereits angemeldete Listenhunde, die älter als drei Jahre sind, kann deren Halter nach Absolvierung einer intensiven Ausbildung und einer Einzelfallprüfung vor einer Kommission von der Maulkorbpflicht befreit werden“, erklärt Rüdiger Maresch von den Grünen.

Sachkundenachweis für alle Halter
Ergänzend wird im Gesetz für die Halter aller Hunde ein Sachkundenachweis vorgeschrieben. „Jeder Hundehalter soll sich vor Anschaffung eines neuen vierbeinigen Familienmitglieds ernsthaft damit auseinandersetzen“, so die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Wer sich nach dem 1. Juli 2019 eine Fellnase nimmt, muss diesen Nachweis absolvieren.

Isabella Kubicek, Kronen Zeitung

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