60.000 "Versicherte"

Pensionsvorsorge-Vertrag nun unter Dach und Fach

Wien
12.01.2010 12:40
VBV und ÖPAG haben einen Mega-Pensionskassenvertrag mit der Gemeinde Wien an Land gezogen: Mit dem seit Herbst wirksamen Vertrag sorgen die beiden Kassen für rund 60.000 Bedienstete der Gemeinde im Rahmen der zweiten Säule vor. 60 Prozent der Gelder werden von der VBV als Konsortialführer veranlagt, 40 Prozent von der ÖPAG.

Da die Wiener Pensionskassenregelung schon seit Anfang 2005 gilt, musste die Gemeinde 80 Millionen Euro für ihre Bediensteten nachzahlen. Diese Dienstgeberbeiträge wurden mit je 2,3 Prozent pro Jahr verzinst.

Die Betriebspensionsvorsorge gilt für alle Beamten und Beamtinnen, die nach dem 30. November 1959 geboren sind sowie für alle nach dem 30. Juni 1948 geborenen männlichen und nach dem 30. Juni 1953 geborenen weiblichen Vertragsbediensteten, nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist.

Zusatzbeiträge für bestimmter Geburtsjahrgänge
Die Gemeinde Wien zahlt als Grundbetrag ein Prozent der Bemessungsgrundlage bis zur jeweiligen monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2009: 4.020 Euro) zuzüglich zwei Prozent des Teils über der Höchstbeitragsgrundlage. Wäre der Grundbeitrag zu niedrig, wird aus sozialen Gründen ein Sockelbeitrag bezahlt, der 2009 für Vollbeschäftigte 21,21 Euro monatlich betrug.

Für bestimmter Geburtsjahrgänge leistet die Gemeinde Wien Zusatzbeiträge, sofern die Bediensteten einen - ansonsten nicht zwingend erforderlichen - Eigenbeitrag entrichten. Davon profitieren zwischen 1.12.1959 und 31.12.1970 geborene Beamte, männliche Vertragsbedienstete (VB) zwischen 1.7.1948 und 30.6.1959 und weibliche VB mit Geburtsdatum zwischen 1.7.1953 und 30.6.1964.

"Ansparzeit" in der Pensionskasse relativ gering
Beim Zusatzbeitrag wird der einprozentige Teil des Grundbeitrags verdoppelt bzw. bei Anwendung des Sockelbeitrags dieser auf 33,93 Euro erhöht (Stand 2009). Laut MA 2 gibt es das Zusatzgeld, weil bestimmte Jahrgänge besonders stark von der Wiener Pensionsrechtsreform betroffen sind. Für diese Menschen sei die "Ansparzeit" in der Pensionskasse relativ gering, und es wäre daher nur wenig Zusatzpension erzielbar.

Im Lebensphasenmodell der Gemeinde Wien können die Bediensteten zwischen drei unterschiedlichen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) entscheiden: dynamisch, ausgewogen oder konservativ. Abgesehen von der erstmaligen Auswahl der VRG ist danach ein Wechsel nur immer mit einer Senkung des Risikos möglich: Es kann dann nur von der dynamischen in die ausgewogene bzw. konservative VRG oder von der ausgewogenen in die konservative gewechselt werden. Umgekehrt in eine risikoreichere Veranlagung zu wechseln geht nicht.

Ende September 2009 wurden sowohl die rückwirkenden Dienstgeberanteile aus 2005 bis 2008 (Past-Service-Beiträge) als auch die Arbeitgeberbeiträge der Monate Jänner bis September (bei Beamten auch Oktober) auf einen Schlag überwiesen. Betriebsratsinformationen zufolge betragen die Verwaltungskosten bis zu 0,99 Prozent der eingezahlten Beträge, und für die Vermögensverwaltung werden bis zu 0,22 Prozent pro Jahr abgezogen.

Entscheidungsverzögerung wegen Einsprüchen bei FMA
Alleinige Ansprechpartnerin für Dienstgeberin und Bedienstete der Gemeinde ist die VBV als Konsortialführerin der "ARGE GeWien". Das Konsortium aus VBV-Pensionskasse AG und ÖPAG war aus einer EU-weiten Ausschreibung als Bestbieterin hervorgegangen. Der Vertrag wurde am 23. September 2009 unterzeichnet. So lange hingezogen hat sich die Entscheidung auch aufgrund von Einsprüchen der nicht zum Zug gekommenen APK Pensionskasse bei der Finanzmarktaufsicht (FMA).

Hinter der VBV stehen Erste Bank, Vienna Insurance Group (VIG), Beamtenversicherung und UniCredit Bank, hinter der ÖPAG die UNIQA Versicherung, die Raiffeisen Zentralbank (RZB) und Raiffeisenlandesbanken. Die VBV zählte im Vorjahr 186.000 Anwartschafts- und Leistungsberechtigte, die ÖPAG betreute - ebenfalls noch ohne Gemeinde Wien - 107.500 Arbeitnehmer.

Jährlich 16 Millionen Euro an Beiträgen
An Beiträgen bekommen VBV und ÖPAG jährlich rund 16 Millionen Euro, erklärte die Vize-Leiterin der MA 1, Sabine Rath. Für die Jahre 2005 bis 2008 waren ihren Angaben zufolge 62,85 Millionen Euro nachzuzahlen. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten bezifferte sie mit 65.017. Zu den Kosten erklärte Rath, dass sich die laufenden Verwaltungskosten ausgehend von 0,99 Prozent sukzessive auf 0,75 Prozent nach 15 Jahren verringern.

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