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Bundesländer > Wien
03.10.2018 17:36

Fall Hadishat (7)

Robert K. laut Gutachten zurechnungsfähig

  • (Bild: Andi Schiel, Kronen Zeitung, krone.at-Grafik)

Jener 16-jährige Schüler aus Wien, der im dringenden Verdacht steht, ein erst sieben Jahre altes Mädchen aus der Nachbarschaft mit einem Messer brutal getötet zu haben, war laut Gutachten zur Tatzeit zurechnungsfähig. Zunächst hatte sich Robert K. in Einvernahmen gefühlskalt gezeigt und davon gesprochen, dass es am Tattag jeden hätte treffen können, um später seine Angaben zu revidieren und von „Stimmen in seinem Kopf“ zu sprechen, die ihm den „Mord befohlen“ hätten. Dem Jugendlichen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt.

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Laut der knapp 100-seitigen Expertise des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann, die der „Krone“ vorliegt, bestand bei dem Burschen zum Zeitpunkt der Bluttat eine schwere Persönlichkeitsstörung. Dies hatte in der Vergangenheit auch bereits die Psychologin Dorothea Stella-Kaiser neben einer extremen emotionalen Abstumpfung festgestellt. So heißt es in dem Gutachten, dass der 16-Jährige von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit schizoid-narzisstischen Anteilen und einem Wasch- und Kontrollzwang geprägt ist. Schuldausschließungsgrund liege aber keiner vor.

  • Kerzen, Spielzeug, Fotos, Zeichnungen - zum Gedenken an das Opfer
    Kerzen, Spielzeug, Fotos, Zeichnungen - zum Gedenken an das Opfer
    (Bild: Schiel Andreas)

Einweisung in Anstalt
Zurechnungsfähig sei er zum Zeitpunkt der Tat ebenso gewesen, so das Gutachten des Psychiaters. Seit der Inhaftierung waren bei dem Jugendlichen immer deutlichere Symptome einer Schizophrenie festzustellen gewesen, die mittlerweile offenbar voll ausgebrochen ist. Der Experte betonte allerdings, dass der 16-Jährige bei sämtlichen von ihm durchgeführten Untersuchungen keine Halluzinationen und keine inneren Stimmen erwähnt, die ihm etwas befohlen hätten.

Aus der Sicht des Experten ist die künftige Prognose für den Gymnasiasten ungünstig: Weitere Straftaten könnten aus seiner Sicht nicht ausgeschlossen werden, weshalb eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ebenfalls in Betracht kommt. Hofmann sprach in diesem Zusammenhang von einer „großen Gefahr“, die von dem Jugendlichen ausgehe.

„Wollte einfach wissen, wie es ist“
Gegenüber dem Sachverständigen hatte der 16-Jährige erklärt, er habe „schon länger Mordgedanken gehabt“ und Plus-Minus-Listen angelegt, um abzuwägen, ob er diese umsetzen soll. Er habe „einfach wissen wollen, wie es ist“. Nach dem Tod der Siebenjährigen - der Jugendliche soll das Mädchen mit einem Küchenmesser im Badezimmer seiner Wohnung ermordet haben - sei „das Bedürfnis weg gewesen“. Es sei ihm „um Erkenntnis gegangen“, er habe „Allwissenheit“ erwerben wollen. Mittlerweile kämen ihm allerdings „Bilder in den Kopf“, zitiert Hofmann den 16-Jährigen: „Es ist widerwärtig, mir ist übel davon.“

Robert K. hatte am 11. Mai 2018 in der Wohnung seiner Eltern im Dittes-Hof im Bezirk Döbling die sieben Jahre alte Hadishat mit einem Brotmesser getötet, die Leiche des kleinen Mädchens in Plastik verpackt und schließlich in einer Mülltonne im Hof abgelegt.

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