Beuteltier bei Linz:

Känguru wird „eingebürgert“

Oberösterreich
11.09.2018 09:30

„Es sitzt oft am Weg, schaut nach Südosten. Ich meine, es hält Ausschau nach anderen Kängurus“, schmunzelt Ferdinand Kaineder, Sprecher der Ordensgemeinschaften Österreichs, der in Kirchschlag aufgewachsen ist. Hinterm Elternhaus hat sich das Beuteltier im Wald ein Daheim gesucht. Und darf bleiben.

„Wenn wir daheim sind, besuchen wir auch das Känguru“, erzählt Kaineder, der das Beuteltier jetzt sogar filmen konnte. Wem der „Australier“ gehört, bleibt ungeklärt - das Tier hüpft seit etwa zwei Wochen unbehelligt im Mühlviertel durch die Gegend. Und hat sich im Wald in Kirchschlag ein dauerhaftes Daheim gesucht. „Es darf auch gerne bleiben“, sagt Ferdinand Kaineder. Und weil in Oberösterreich niemand für Kängurus in freier Wildbahn zuständig ist, wird es „eingebürgert“.

Jäger sind nicht zuständig
Die Polizei rückt zwar aus, wenn der „Migrant“ vor einem Auto über die Straße hoppelt, aber solange kein Unfall passiert, wird nicht „geamtshandelt“. Auch die Waidmänner sind für Kängurus nicht zuständig, erklärt Christopher Böck vom Landesjagdverband OÖ - siehe dazu unser Interview.

Kängurus tauchen regelmäßig auf
Die Chance, dass die Beuteltiere sich vermehren, steht theoretisch gar nicht so schlecht. Bennett-Kängurus - und um ein solches handelt es sich im Mühlviertel - sind hart im Nehmen und halten auch unsere Winter aus. Immer wieder springen ausgebüxte Beuteltiere durchs Land. Anfang August wurde ein Känguru in Mattighofen gesichtet, vor zwei Jahren eines in Bad Ischl, und ins Innviertel war eines aus Bayern zugewandert. Es müssten also nur Männchen und Weibchen zusammenfinden.

Das Känguru kann getrost umherhoppeln, weiß Wildbiologe Christopher Böck vom Landesjagdverband: Es darf nicht zur Trophäe werden.

„Krone“:Muss sich das Känguru vorm Abschuss fürchten?
Böck: Es ist in Oberösterreich kein jagbares Wild, und damit ist das Känguru unter Naturschutz. Ein Abschuss würde eines behördlichen Auftrags bedürfen, und dafür braucht es eine Begründung: großer Schaden oder Gefährdung.

„Krone“:Schießen darf man also nur jene Tiere, die am Abschussplan stehen.
Böck: Genau. Auch wenn potenziell gefährliche Tiere ausbrechen, kann man nicht schießen, solange das eigene Leben oder das eines anderen nicht bedroht ist. Allerdings greift bei solchen Fällen das Sicherheitspolizeigesetz - und es gibt rasch Lösungen.

„Krone“:Öfter als Kängurus oder andere Exoten bricht vermutlich ein Dam- oder Rotwild aus Gattern aus.
Böck: In solchen Fällen haben die Besitzer 42 Tage Zeit, die Tiere einzufangen, dann werden sie offiziell zu Wild. Allerdings dürfen sie auch nur geschossen werden, wenn sie am Abschussplan stehen. Entkommen sie in einer Region, wo das nicht der Fall ist, muss man sie zuvor darin aufnehmen.

Markus Schütz/Kronen Zeitung

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