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camera_altRechtsstreit in Wien8. Februar nicht fixWegen laxem VorgehenMotiv unklarGroßteil aus China
Nachrichten > Österreich
31.07.2018 18:52

Rechtsstreit in Wien

Erste Strafe: Uber muss 20.000 Euro zahlen

  • (Bild: AP)

Der US-Fahrtenvermittler Uber ist in Wien von einem Gericht zu einer 20.000 Euro hohen Geldstrafe verdonnert worden. Weil Uber sich nicht an die Auflagen der über das Unternehmen verhängten einstweiligen Verfügung hält, habe das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien nun eine erste Strafe verhängt, teilte die Funkzentrale Taxi 40100 mit, die den Konkurrenten geklagt hatte. 

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Der US-Fahrtenvermittler betonte in einer Stellungnahme, es sei kein Urteil, sondern lediglich eine Exekutionsbewilligung verhängt worden. Das Bestellen von Uber-Mietwagen via App war am Dienstagabend ohne Einschränkungen weiterhin möglich. Ende April hatte Taxi 40100 am Wiener Handelsgericht die einstweilige Verfügung erwirkt. Uber stellte seine Dienste in Wien daraufhin vorübergehend ein. Zwei Tage später war Uber - nach einer Systemumstellung, wie das Unternehmen betonte - wieder verfügbar.

Weitere Strafen drohen
„Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen“, erklärte der Anwalt von Taxi 40100, Dieter Heine, am Dienstagabend in einer Aussendung. Uber könnten weitere Strafen drohen: „Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstöße an das Gericht weitergeleitet“, so Heine. Uber habe sich „einfach über die geltenden Gesetze unseres Landes hinweggesetzt und sie ignoriert“.

  • (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Eine Uber-Sprecherin erklärte: „Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein.“

Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite. Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist.

  • (Bild: APA/EXPA/MICHAEL GRUBER)

Etappensiege
Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben, und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im April hatten rund 1000 Taxifahrer gegen die Konkurrenz durch Fahrdienstanbieter wie Uber und Taxify protestiert.

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(Bild: APA/Roland Schlager)
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Die Corona-Pandemie zwingt die Österreichischen Händler dazu, geschlossen zu halten. (Bild: APA/HANS PUNZ)
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