Häftling erschlagen

Lebenslange Haft für„Blutrausch“ im Gefängnis

Österreich
18.06.2018 15:21

Vor Jahren ermordete er seine Freundin mit einer Axt, im Gefängnis Graz-Karlau löscht ein 34-jähriger Kärntner dann im Vorjahr noch ein Leben aus: Er erschlug einen Mithäftling mit einem Tischbein. Beim Prozess am Montag in Graz wurde der Mann dafür zu lebenslanger Haft verurteilt, er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Haftanstalt teilte der 34-Jährige die Zelle mit einem anderen Kärntner, der seine Freundin in der Badewanne ertränkt hat. Die beiden waren nur zwei Wochen Zellengenossen, doch der Angeklagte „hasste den anderen, weil dieser nicht zu seiner Tat stand“, beschrieb die Staatsanwältin.

„Weil er so ein falscher Hund war“
„Das hat sich aufgestaut, das war so eine Antipathie, weil er so ein falscher Hund war“, erzählte der 34-Jährige. Sein Zellengenosse habe seine eigene Tat immer beschönigen wollen. Bei einem Streit „hat‘s mich ausg‘hakelt und ich hab‘ den Tischfuß erwischt“. Dann sei er in einen „Blutrausch“ geraten und habe „so sieben bis zehn Mal“ zugeschlagen, wobei es auch zu einem Hirnaustritt kam. Anschließend legte er ihm noch einen Gürtel um den Hals und zog zu, „weil er immer weiter geröchelt hat“.

Nach der Tat eine Zigarette geraucht
Als der andere still war, „habe ich mir die Hände gewaschen, mich aufs Bett gesetzt und eine geraucht“, beschrieb der Angeklagte. Bevor er die Justizwache rief, schob er dem Toten noch ein Messer in die Hand, um einen Kampf vorzutäuschen. „Hatten Sie Angst vor ihm?“, wollte die Richterin wissen. „Nein“, antwortete der Häftling. „Er schilderte die Tat bei seiner Befragung mit einer Gleichgültigkeit, dass mir trotz des schwül-warmen Wetters ganz kalt wurde“, schildert die Staatsanwältin.

Gefahr von weiteren Morden
Der Gerichtspsychiater bescheinigte dem Angeklagten eine „sehr schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung“, trotzdem sei er zurechnungsfähig gewesen. Er ging davon aus, dass der Kärntner „weiter zu schweren Taten, also auch Mord“ neigen werde. Der Gutachter sprach sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus.

Beim Angeklagten sei eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen und Narzissmus feststellbar, erklärte der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl. Der Kärntner könne seine Impulse nicht kontrollieren: „Solange Sie den roten Knopf nicht drücken, ist alles in Ordnung, sonst startet er wie eine Rakete“, erläuterte der Gutachter.

„Rechte Schädelseite völlig zertrümmert“
Zuvor erläuterte Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig die Verletzungen des Opfers. Sie beschrieb äußerst plastisch, dass der Angeklagte mit dem Tischbein derartig wuchtig auf sein Opfer eingeschlagen habe, dass „die rechte Schädelseite völlig zertrümmert war“. Dabei kam es zu einem „massiven Hirnaustritt“. Diese Schläge, bei denen das Tischbein zerbrach, erforderten eine „unermessliche Wucht“, schloss die Sachverständige.

Dritter Zellengenosse hat nichts mitbekommen
Befragt wurde auch ein Zeuge, der als dritter Häftling in der Zelle mit dem Täter und dem Opfer war. Er gab allerdings an, nichts von der Bluttat bemerkt zu haben. Erst nach dem Vorfall habe er „bis zur Decke“ Blut gesehen. Er selbst habe Kopfhörer aufgehabt „und die Musik voll aufgedreht“.

Am Montagnachmittag dann das nicht rechtskräftige Urteil: lebenslange Haft, Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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