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Nachrichten > Politik
02.02.2018 11:23

Nach Wahlrechtsreform

NÖ: Grüne prüfen Wahlanfechtung beim VfGh

  • (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

Die Grünen in Niederösterreich prüfen nach dem Urnengang vom vergangenen Sonntag nun eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof. Zwei Drittel aller Zweitwohnsitzer hätten laut Spitzenkandidatin Helga Krismer am 28. Jänner nicht wählen dürfen, "weil sie von der neuen ÖVP-Regelung willkürlich gestrichen worden sind".

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"Unzählige Menschen haben versucht, am Wahlsonntag trotzdem zu wählen - und wurden nicht zugelassen. Diesen Personen ist das Wahlrecht entzogen worden, teilweise wurden sie nicht ordnungsgemäß informiert und/oder einfach aus dem Verzeichnis eigenmächtig gestrichen", teilte Krismer am Freitag in einer Aussendung mit.

  • Helga Krismer, Spitzenkandidatin der Grünen Niederösterreich
    Helga Krismer, Spitzenkandidatin der Grünen Niederösterreich
    (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Vier Wochen Einspruchsfrist
Das Endergebnis der niederösterreichischen Landtagswahl 2018 ist seit Donnerstag amtlich. Damit hat die Vier-Wochen-Frist für Anfechtungen der Wahl beim VfGH begonnen. Ein möglicher Grund einer Anfechtung durch die Grünen können die unklare gesetzliche Grundlage der Wahlrechtsnovelle und die ungleichmäßige Umsetzung in den niederösterreichischen Gemeinden sein, hieß es in der Aussendung. "Bis zum Ende der Einspruchfrist werden wir daher sachlich eine Wahlanfechtung prüfen", so Krismer.

Das Zweitwohnsitzer-Wahlrecht war im Vorjahr per Beschluss im Landtag geändert worden. Gemeinden waren aufgerufen, Eintragungen in die Wählerverzeichnisse anhand eines Wählerevidenzblattes zu überprüfen und wenn nötig zu berichtigen. Als Kriterien galten wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Nähe zur Gemeinde.

ÖVP: "War klar geregelt, wie vorzugehen ist"
Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) hatte am Donnerstagnachmittag bei der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses auf Nachfrage erklärt, ihm sei "keine einzige Meldung bekannt, dass Leute zur Wahl gegangen wären und nicht wählen durften". Ein Erlass für Gemeinden habe "klar geregelt, wie vorzugehen ist".

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