Kampf dem Qualm

Rauchverbot in Lokalen ab 1. Jänner

Österreich
31.12.2008 08:57
Am 1. Jänner 2009 tritt mit der Tabakgesetz-Novelle das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft, Tabakwaren dürfen in größeren Lokalen dann nur mehr in baulich abgetrennten Extraräumen konsumiert werden. Ob die Zigarette zu Silvester Punkt Mitternacht ausgedämpft werden muss, das Rauchen schon am Abend vor dem Jahreswechsel untersagt wird oder nach 0.00 Uhr einfach weitergequalmt wird, kann jeder Wirt selbst entscheiden. Bei letzterer Variante riskieren Gastronomen theoretisch eine Strafe von bis zu 2.000 Euro, rauchende Gäste kann der Qualm bis zu 100 Euro kosten. Allerdings: Die Umstellung um Mitternacht wird nicht extra von Polizei oder Behörden überprüft. Und generell scheint das mit den Rauch-Strafen so eine Sache zu sein...

Grundsätzlich handle es sich um ein ab 2009 geltendes Gesetz, dessen Übertretung geahndet wird, so das Gesundheitsministerium. Wiederholungstäter müssen mit Pönalen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Da es sich um ein reines Verwaltungsvergehen handle, steht zu Beginn jeder Abmahnung aber erst einmal eine Beschwerde bzw. Anzeige - zum Beispiel durch einen sich gestört gefühlten Gast. Beklagt sich bei der Behörde in der Silvesternacht niemand über qualmende Gäste in einem Neo-Nichtraucherlokal, gibt es demnach auch keine Geldstrafe.

Und selbst wenn sich jemand aufregt: Eingehenden Beschwerden könne erst Tage später nachgegangen werden, heißt es aus dem Ministerium. Zuständig für die Einhaltung des Gesetzes seien außerdem die Bezirksverwaltungsbehörden in den Bundesländern. Bei Anzeigen in der Silvesternacht würden Kontrolleure jedenfalls nicht unverzüglich ausgeschickt. Die Überprüfung, ob und wie das Gesetz befolgt werde, finde erst in den darauffolgenden Tagen statt.

Wirtschaftskammer rät zu rechtzeitiger Umstellung
Zu einer Umsetzung der neuen Bestimmungen um oder gar vor Mitternacht rät jedenfalls die Gastronomiefachgruppe der Wirtschaftskammer. "Ich empfehle jedem Wirt, den Gästen in den Tagen davor die Umstellung um 0.00 Uhr anzukündigen", so Obmann Helmut Hinterleitner. "Große Probleme" werde es dabei ohnehin nicht geben, da zwei Drittel der rund 75.000 heimischen Betriebe über mehrere Gasträume verfügen würden und viele daher schon seit längerem über Nichtraucherzonen.

15.000 rauchfreie Lokale in Österreich - nach Übergangsfrist
Die Wirtschaftskammer Österreich schätzt, dass - abseits von Bars und Restaurants in Hotels und Tourismusbetrieben - künftig bis zu 15.000 Lokale in Österreich völlig rauchfrei sein werden. Probleme bei der Umstellung sieht der zuständige Fachverband vor allem bei Kaffeehäusern, Diskotheken, Bars und Imbissstuben. Die Betriebe haben aber bis Mitte 2010 Zeit für die nötigen Umbauarbeiten.

Bei Lokalen, die größer sind als 80 Quadratmeter und aus nur einem Gastraum bestehen und daher eine räumliche Trennung vornehmen müssen, will einer Umfrage der WKO zufolge ein Viertel das Lokal zur Gänze rauchfrei machen. Zeit hat man für die Umbauarbeiten allerdings bis 1. Juli 2010. Es reicht bis dahin, wenn man ein Antrag gestellt hat und die Behörde weiß, dass man den Umbau plant. Der Nichtraucherbereich muss übrigens der größere sein.

Bei Lokalen mit einer Größe von unter 50 Quadratmeter, die sich dem Gesetz nach entscheiden müssen, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokal sein wollen, hat sich ein Drittel dazu entschlossen, ab Jänner rauchfrei zu werden, so die WKO. Lokale mit einer Größe zwischen 50 und 80 Quadratmeter können einen Antrag stellen, in welche Gruppe sie wollen. Der Umfrage zufolge hat sich knapp ein Viertel dazu entschlossen, ein Nichtraucherlokal zu werden. In diesen Lokalen gilt die jeweilige Deklaration tatsächlich ab 1. Jänner 2009, punkt 0:00 Uhr.

In Summe sind 75.000 Betriebe in Österreich von der neuen Regelung erfasst. 19.000 davon sind Hotel-Restaurants, die Wirtschaftskammer. Von den verbleibenden 56.000 Gastronomiebetrieben werden etwa 10.000 bis 15.000 künftig als reine Nichtraucher-Lokale geführt.

Künftig Kennzeichnung an Eingangstür
Verpflichtend ist für alle heimischen Lokale ab 1. Jänner eine Kennzeichnung an der Eingangstür. Wird das Rauchen erlaubt, muss ein grünes Viereck mit einer Zigarette aufgeklebt werden. Darf man nicht qualmen, ist eine rote Plakette mit durchgestrichenem Glimmstängel vorgesehen. Betriebe mit Nichtraucher- und Raucherbereichen müssen beide Schilder vor dem Lokal anbringen und auch die einzelnen Räume entsprechend markieren.

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