Drogen, Gewalt, Sex

Diese neun Filme und Serien musste Netflix löschen

Web
10.02.2020 10:47

Drogen, Gewalt, Sex: Nicht alles, was Netflix in seinem Angebot hat, wird auch überall gerne gesehen. In seinem Transparenzbericht verrät der Streaming-Dienst jetzt erstmals, welche Inhalte bislang wo auf staatlichen Wunsch hin entfernt werden mussten.

Seit dem Start des Streaming-Geschäfts im Jahr 2007 musste Netflix laut eigenen Angaben bislang neun Filme oder Serien aus seinem Programm entfernen. 2015 kam der Dienst demnach einer schriftlichen Forderung Neuseelands nach und entfernte aus dem dortigen Angebot den Film „The Bridge“. Er werde im Land als „anstößig“ eingestuft, so Netflix.

2017 löschte Netflix auf Drängen der vietnamesischen Behörden den (Anti-)Kriegsfilm „Full Metal Jacket“ aus dem dortigen Programm. Im selben Jahr entfernte der Streaming-Dienst nach Aufforderung der deutschen Kommission für Jugendmedienschutz auch George A. Romeros Horrorfilm „Die Nacht der lebenden Toten“ aus der deutschen Netflix-Bibliothek. Eine Version des Films ist in Deutschland verboten.

2018 mussten im Zusammenhang mit der Verherrlichung von Drogen in Singapur gleich drei Formate gelöscht werden: „Cooking on High“, „The Legend of 420“ und „Disjointed“. Im Jahr darauf beanstandete Singapur Martin Scorseses Wiederaufstehungs-Drama „The Last Temptation of Christ“ („Die letzte Versuchung Christi“).

2019 ließ Saudi-Arabien in seinem Land zudem eine Folge von „Patriot Act“ löschen. Moderator und Comedian Hasan Minhaj beleuchtet in dieser die Verstrickungen des saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman in die Ermordung des Journalisten Jamals Khashoggi.

Heuer wurde bislang ein Film beanstandet und entfernt, abermals auf Drängen Singapurs: „The Last Hangover“ , eine Religionssatire der brasilianischen Comedy-Truppe Porta dos Fundos.

Auch in Brasilien war die umstrittene Jesus-Parodie Anfang Jänner zunächst von einem Gericht verboten worden, um dann tags drauf vom Obersten Gerichtshof wieder erlaubt zu werden. „Die Demokratie gedeiht nur in einem Umfeld, in dem unterschiedliche Überzeugungen geäußert und gegeneinander gestellt werden können“, begründete der zuständige Richter.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele