Aberkennung ist fix

Asylantin hat sich positiven Deutsch-Test gekauft

Oberösterreich
13.12.2019 12:00
Sie hatte sich um 400 Euro einen positiven Deutsch-Test erkauft – das kostete einer Asylantin die Staatsbürgerschaft. Nach der rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechung erkannte ihr das Land OÖ die österreichische Staatsbürgerschaft ab. Die Frau blitzte nun mit einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ab.

Die 51-Jährige lebt seit 2001 in Österreich, 2005 bekam sie als Flüchtling Asyl. Am 25. April 2015 stellte sie einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, legte dafür auch einen erfolgreich beim Integrationsfonds absolvierten Deutsch-Test vor.

Falsche Antworten ausradiert
Am 25. April 2017 wurde ihr die Staatsbürgerschaft verliehen. Doch am 22. Mai 2019 wurde die Ex-Asylantin wegen Bestechung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt: Die 51-Jährige hatte beim Deutsch-Test am 7. Februar 2017 der Prüferin 400 Euro bezahlt, damit diese falsche Antworten ausradiert und die richtigen ankreuzt. Daraufhin wurde der Schwindlerin vom Land OÖ am 22. Juli 2019 die Staatsbürgerschaft aberkannt.

Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht
Die nunmehrige Ex-Österreicherin erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Die Wiederaufnahme des Staatsbürgerschaftsverfahren sei unrechtmäßig und es bestünden Verfahrensmängel. Doch damit blitzte die Dame beim Landesverwaltungsgericht ab. Dieses bestätigte die Aberkennung.

Kein Einzelfall
Die 51-Jährige kann nun noch weiter vor den Verwaltungsgerichtshof in Wien ziehen. Ihr Fall ist zwar selten, aber nicht einzigartig, es gibt noch weitere derartige Aberkennungen. Die Deutschprüferin (43) stand im April in Linz vor Gericht, bekannte sich in 68 Fällen schuldig. Sie bekam unter Berücksichtgung einer früheren Verurteilung 3600 Euro Strafe und 20 Monate bedingt.

Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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