Zuschuss bis zu 75%

Corona-Hilfsfonds: So kommen Firmen zu ihrem Geld

Österreich
04.04.2020 06:00

Tausende Firmen in Österreich, deren Geschäft wegen der Notsituation seit 16. März geschlossen oder schwer beeinträchtigt ist, warten schon seit Tagen sehnsüchtig auf die angekündigte Hilfe. Am Freitag hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) endlich alle Details zum 15 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds vorgestellt.

Ab 8. April können Anträge bei der Hausbank gestellt werden. Das gilt für alle Branchen, die durch Betretungsverbote, Reise- oder Versammlungsbeschränkungen betroffen sind, sowie für jene, die als Folge der Krise große Umsatzeinbußen haben. Darunter sind auch solche, die zwar offen haben, aber z.B. nicht liefern können, weil ihr Kunde zu hat.

Betriebskosten werden berücksichtigt
Es gibt einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss bis maximal 75 Prozent von 120 Millionen Euro, also höchstens 90 Millionen Euro. Das Minimum für den Anspruch ist ein nachweisbarer Schaden von 2000 Euro in drei Monaten und ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent. Das gilt natürlich nur für Standorte in Österreich. Berücksichtigt werden Betriebskosten wie Mieten, Strom, Gas, Telefon, Versicherungsprämien usw. sowie verderbliche Waren, deren Wert wegen der Corona-Krise um zumindest 50 Prozent sinkt (z.B. Blumen).

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man zu dem Geld vom Staat kommen kann:

  • Alle, die dringend Liquidität brauchen, kriegen von ihrer Hausbank einen Kredit von bis zu drei Monatsumsätzen mit der erwähnten Obergrenze von 120 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, kann bei Bedarf auf zehn verlängert werden.
  • Dafür gilt bei den Banken die gleiche Bonitätsstufe wie vor der Krise. Der Zinssatz beträgt ein Prozent, dazu kommt ein Garantieentgelt je nach Firmengröße zwischen 0,25 und zwei Prozent, da der Kredit zu 90 Prozent vom Staat besichert ist.
  • Die Entschädigung für den Umsatzausfall erhält man so, dass einfach ein Teil des Kredites nicht mehr zurückbezahlt werden muss.
  • Wie viel das ist, wird nach Ende des Geschäftsjahres ermittelt. Je nach Höhe des Ausfalls gibt es 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent Ersatzleistung.
  • Für alle, die keine Liquiditätshilfe und keinen Kredit brauchen, aber trotzdem geschädigt wurden, gilt: Antrag stellen, am Ende des Geschäftsjahres die Verluste dokumentieren (über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer). Sie werden dann nach dem gleichen Schlüssel mit einem nicht rückzahlbaren steuerfreien Zuschuss entschädigt. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die Personal gekündigt haben, sind von der Hilfe ausgeschlossen. Die Kombination von Kurzarbeit (für die Mitarbeiter) und Geld aus dem Corona-Hilfsfonds (für den Unternehmer) ist zulässig.

Kronen Zeitung

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