Maßnahme im Detail

Was jetzt bei Maskenpflicht alles zu beachten ist

Österreich
30.03.2020 17:41

Die Regierung baut die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Krise aus. Supermärkte dürfen in Bälde nur noch mit Mund- und Nasenschutz betreten werden, das gilt auch für die Mitarbeiter. Auch das Tragen selbst produzierter Masken wird für Kunden zulässig sein. Die Masken werden gratis an die Kunden ausgegeben, die Kosten muss der Handel übernehmen. Ab Mittwoch werden zudem alle Polizisten in Österreich mit Mund- und Nasenschutz im Außendienst tätig sein. Die Regierung will mit der Maskenpflicht nicht den Träger, sondern andere vor einer Tröpfcheninfektion schützen. Was die neue Maßnahme für Österreich genau bedeutet und wie weit sie geht, lesen Sie hier im krone.at-Überblick.

Es gehe beim Mund-Nasen-Schutz nicht um den Eigenschutz, sondern darum, andere nicht anzuhusten oder anzuniesen, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag. Auch Kinder und Kleinkinder sollen möglichst Masken tragen, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zu verstehen gab. „Je weniger geniest und gehustet wird, desto geringer ist die Gefahr - hier hilft jede Form der Mundbedeckung“, so Kurz.

Virus soll durch Tragen der Masken nicht durch die Luft verbreitet werden
Es geht der Regierung also darum, zu vermeiden, dass das Virus in der Luft verbreitet wird: In der Wissenschaft gibt es unterschiedliche Meinungen, wie lange das Virus in der Luft bleibt. „Ich bin mir vollkommen bewusst, dass Masken für unsere Kultur etwas Fremdes sind“, es werde eine große Umstellung sein, so Kanzler Kurz.

Schutzmasken kein Ersatz für das Abstandhalten
Dabei ist aber zu beachten: Die nun von der Regierung verkündete Maskenpflicht stellt keinesfalls einen Ersatz für das Abstandhalten dar. Es gelte, mit dem Schutz des Ausatmens zu vermeiden, dass man das Gegenüber anstecken kann.

Neben Masken weiter wichtig: Abstand halten, Händewaschen
Das Robert-Koch-Institut schreibt ebenfalls, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein kann - um das Risiko einer Übertragung der Erreger von Atemwegserkrankungen auf andere Menschen zu verringern. Gleichzeitig warnt es eindringlich davor, die wichtigsten Maßnahmen gegen die Verbreitung der Erregers SARS-CoV-2 zu vernachlässigen: Abstand halten, regelmäßiges gründliches Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge.

Maske muss an der Virenquelle sein, nicht am Empfänger
Beim Sprechen, Husten oder Niesen setzen wir Tröpfchen frei. Wenn man etwa ein Stück Tuch vor dem Mund habe, würden die großen Tröpfchen abgefangen, erklärte der Chef-Virologe der Berliner Charité, Christian Drosten. „Je näher dran an der Quelle, desto besser. Deswegen muss die Maske an der Quelle sein und nicht am Empfänger“, sagte Drosten in einem NDR-Podcast.

Durch Masken kann, sind jedenfalls auch die Wissenschaftler mehrheitlich überzeugt, der Übertragung des Coronavirus von denjenigen, die keine oder noch keine Symptome hätten, auf andere vorgebeugt werden. „Man geht nicht mit Symptomen in den Supermarkt, aber man erkennt an, dass man nicht weiß, ob man morgen Symptome kriegt“, brachte Drosten es auf den Punkt. Er wertet das Tragen in der Öffentlichkeit als „Geste, Signal, als Höflichkeit“.

Betreten von Supermärkten nur mit Maske
Verpflichtend wird das Tragen des Schutzes in Österreich, sobald Supermärkte diesen vor dem Eingang auch anbieten können. Eine Verordnung dazu gibt es aber vorerst noch keine: „Wir können nicht etwas verordnen, was logistisch nicht möglich ist“, es werde aber zu einer Verpflichtung kommen, so der Kanzler. Fix sei, dass man in keinen Markt hineinkommen wird, wenn man sich weigert, die angebotenen Masken anzunehmen.

Die Supermärkte sind somit verpflichtet, diesen Mund-Nasen-Schutz anzubieten. Ob die Produkte wiederverwendbar sind, hängt laut Angaben des Kanzleramts von deren Beschaffenheit ab. Manche sind nur drei bis vier Stunden verwendbar, andere waschbar bzw. zur Desinfektion geeignet.

Supermarkt-Angestellte müssen auch Handschuhe tragen
Die Maskenpflicht betrifft sowohl Kunden als auch Angestellte. Letztere werden außerdem dazu verpflichtet, Handschuhe zu tragen. Einlass in Geschäftslokale gibt es in Zukunft nur noch für Einzelpersonen. Diese müssen Einkaufswägen benützen, um den Sicherheitsabstand sicherzustellen. Die Maßnahmen gelten für Supermärkte, den Lebensmittelhandel sowie Drogerien. Bei den Kassen sieht die Regierung Bodenmarkierungen vor, damit beim Anstellen der Abstand eingehalten wird.

Die Maßnahmen der Regierung sehen außerdem vor, dass Einkaufswägen nach dem Gebrauch desinfiziert werden müssen, regelmäßig muss das auch für Theken, Gefrierregalgriffe etc. erfolgen. Bei den meisten Kassen gibt es schon Plexiglasscheiben, diese müssen nunmehr bei allen mit Mitarbeiterbedienung sichergestellt werden.

Masken gratis, Handel muss Kosten übernehmen
Diese Pflicht, künftig Supermärkte nur mit Masken betreten zu dürfen, wird aber für die Kunden keine Kosten nach sich ziehen. Die Masken werden gratis ausgegeben, die Kosten müssen von den Handelsunternehmen getragen werden, hieß es am Montagnachmittag aus dem Kanzleramt. Die Masken werden demnach von den Handelsunternehmen finanziert. Sie gehen dann in das Eigentum der Kunden über und können weiterverwendet werden, hieß es am Montag seitens der Regierung.

Weitere Ausweitung der Maskenpflicht sehr wahrscheinlich
Zur Frage, ob das Gebot auf Supermärkte beschränkt bleiben wird, sagte Kurz, es werde in weiterer Folge überall dort verpflichtend sein, wo man mit anderen Menschen in Kontakt kommt, wobei dies von der Bevölkerungsdichte abhängen werde: Es sei etwa zu unterscheiden, ob man sich am Land oder in der Stadt aufhält, sagte der ÖVP-Chef.

Maskenpflicht auch für alle Polizisten im Außendienst
So werden ab Mittwoch auch alle Polizisten in Österreich mit Mund- und Nasenschutz im Außendienst tätig sein. Laut Innenministerium sind genug derartiger Masken - jene, die auch beim Supermarkt-Besuch verpflichtend getragen werden müssen - vorrätig.

Laut Ministerium werden alle Amtshandlungen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Ministeriums mit Mund- und Nasenschutz durchgeführt werden. Auch beim Fußstreifendienst sind diese Masken Pflicht, ebenso bei Parteienverkehr auf Dienststellen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte gegenüber der APA, dass die Beamten damit „mit gutem Beispiel“ vorangehen.

Nicht alle Masken schützen vor Ansteckung
Zu beachten ist aber: Nicht alle Maskentypen schützen vor Ansteckung, ihre Wirkung ist umstritten. Allgemein unterscheidet man zwischen Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Operationsmasken) und Partikel-filtrierenden Halbmasken (FFP).

  • MNS-Operationsmasken sind kein Atemschutz und schützen daher nicht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf Konsument.at berichtet. Sie können Ansteckung durch Tröpfchen oder Aerosole nicht abwehren.
  • MNS-Operationsmasken werden getragen, um andere Personen vor Speichel- oder Schleimtröpfchen zu bewahren, die man als Träger selbst abgibt. Sie können verhindern, dass fremde Körperflüssigkeiten direkt auf die Mund-Nasen-Region des Trägers kommen. Sie schützen den Träger auch davor, sich mit infizierten Händen selbst in diese Gesichtsregion zu greifen.
  • FFP-Masken werden als Atemschutz gegen Aerosole (sehr kleine Schwebstoffe in der Luft) eingesetzt. Sie sind als vollständiges Atemschutzgerät mit nicht auswechselbarem Filtermaterial nach der europäischen Norm DIN EN 149 geprüft. Diese Norm unterscheidet zwischen den Klassen FFP1, FFP2 und FFP3. Je nachdem, wie groß das Rückhaltevermögen der Partikelfilter ist, wird die Maske einer der drei Klassen zugeordnet. Je dichter die Maske ist, desto höher ist auch ihre Schutzwirkung. FFP1-Masken haben die geringste Dichtheit und Schutzwirkung, FFP3-Masken die größte.
  • In der Regel stelle das Tragen einer gut angepassten FFP2-Maske einen ausreichenden Schutz vor infektiösen Aerosolen dar. FFP-Masken, die ein Ausatemventil haben, dienen nur dem eigenen Schutz.

Wie die Maske korrekt angelegt wird
Der VKI informiert auf seiner Website auch, wie man die Maske korrekt anlegt. Barthaare verringern übrigens die Dichtheit und die Wirkung der Atemschutzmaske. Und es gilt zu bedenken: FFP-Masken sind Einmalartikel. Nach der Benutzung sind sie korrekt zu entsorgen. Die Benutzungsdauer ist auf etwa acht Stunden ausgelegt. Das Tragen dieser Masken über einen längeren Zeitraum kann durch den Widerstand beim Ausatmen sehr anstrengend sein, so der VKI.

Beim Abnehmen der FFP-Maske soll die äußere Oberfläche nicht mit Mund, Nase, Schleimhäuten oder ungeschützten Händen in Berührung kommen. Anschließend gilt es, unverzüglich die Schutzhandschuhe zu wechseln bzw. die Hände zu waschen und desinfizieren.

Selbst gemachte Schutzmasken: sinnvoll oder nicht?
Selbst gemachte Schutzmasken, die laut Regierungsangaben zum Betreten eines Supermarkts auch zulässig sein werden, bringen für den eigenen Schutz kaum etwas. Doch das Risiko, andere Menschen anzustecken, wird hier ebenfalls leicht verringert. Im Internet kursieren derzeit allerlei Nähanleitungen für selbst genähte Schutzmasken.

Auch dem Roten Kreuz zufolge können solche Masken immerhin die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. „Das ist wichtig, weil Menschen, die krank oder infiziert und symptomfrei sind, die Viren durch Tröpfchen in der Ausatemluft und in der Spucke verbreiten können. Ein Mund-Nasen-Schutz hindert die Tröpfchen daran, verbreitet zu werden. Daher ist es sinnvoll, dass möglichst viele Menschen in allgemein zugänglichen Innenräumen diese Masken tragen“, so der  Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, Gerry Foitik.

Ärztekammer für Masken auch in Ordinationen
Die Ärztekammer begrüßt das Tragen von Schutzmasken in den Supermärkten. Gleichzeitig wird gefordert, diese Maßnahme auch für die Arztordinationen festzuschreiben.

„Das Tragen von Masken schützt nicht vor einer Ansteckung, verhindert aber das Anstecken anderer Personen. Wenn nun aber alle in einer Ordination anwesenden Personen eine Maske verwenden, ist ein optimaler Schutz für alle gesichert. Wir leisten damit einen weiteren essenziellen Schritt, das Infektionsrisiko in den Ordinationen noch einmal deutlich zu reduzieren“, betont Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, der nun auch alle anderen Verantwortlichen in der Pflicht sieht, für eine ausreichende Anzahl von Schutzmasken zu sorgen.

FPÖ fordert Gratis-Masken für Bevölkerung
Um Hamsterkäufe von Schutzmasken zu vermeiden, hat etwa FPÖ-Chef Norbert Hofer die Regierung aufgefordert, die Bevölkerung kostenlos mit Schutzmasken zu versorgen. Außerdem mokiert sich Hofer über den „Salto rückwärts“ des Kanzlers bei der Maskenpflicht. Denn noch Anfang März hatte sich Kurz dagegen ausgesprochen, „mit Schutzmasken durch die Gegend zu laufen - vor allem, wenn es Masken sind, die einen ohnehin nicht schützen“, so der Chef der Freiheitlichen.

Rendi-Wagner: „Maskenpflicht nicht nur im Supermarkt, sondern überall“
SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner forderte indessen sogar noch eine schärfere Maßnahme mit Blick auf die Maskenpflicht.

Die Mund-Nasen-Schutzmasken seien „mehr als notwendig, aber nicht nur in Supermärkten, sondern flächendeckend im öffentlichen Raum“: „Wenn die Masken jeder trägt, dann ist auch wirklich ein Fremdschutz gegeben“, so Rendi-Wagner.

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