Warten hat ein Ende

Freispruch von Max Zirngast ist nun rechtskräftig

Steiermark
19.09.2019 16:09

Das Warten hat ein Ende: Der Freispruch für den österreichischen Journalisten Max Zirngast wegen des Terrorvorwurfs in der Türkei ist nun offiziell und rechtskräftig. Zirngast war am vergangenen Mittwoch von einem Gericht in Ankara überraschend freigesprochen worden. Am kommenden Dienstag kehrt er wieder nach Österreich zurück und will sich danach vor allem Vorträgen widmen.

„Das Urteil ist rechtskräftig, da die Einspruchsfrist verstrichen ist und kein Einspruch erfolgte“, schrieb Zirngast am Donnerstagnachmittag. Die schriftliche Begründung des Urteils werde „erst innerhalb von ein paar Wochen kommen“, fügte er hinzu. 

Überraschender Freispruch
Der steirische Politikwissenschafter war am vergangenen Mittwoch von einem Gericht in Ankara überraschend vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen worden. Eine Woche lang - bis Mittwochnacht - hatte die Staatsanwaltschaft noch Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, was jedoch nicht geschah - und auch nicht mehr erwartet wurde, zumal der Freispruch sogar seitens der Staatsanwaltschaft beantragt worden war.

Rückkehr nach Österreich am Dienstag
Mittlerweile steht auch fest, wann Zirngast wieder nach Österreich zurückkehren wird. So plant er am kommenden Dienstag am Flughafen Wien zu landen. Wie der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wird Zirngast um 13.15 Uhr in Schwechat von seiner Familie, der Solidaritätskampagne „Free Max Zirngast“ und Freunden begrüßt.

Festnahme genau ein Jahr vor Freispruch
Genau ein Jahr vor seinem Freispruch war der Journalist gemeinsam mit drei weiteren Männern festgenommen worden. Der Vorwurf der Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung stand im Raum. Am Heiligen Abend kam Zirngast frei, die Türkei durfte er danach jedoch nicht verlassen. Nachdem ein erster Verhandlungstermin im April vertagt worden war, kam es am 11. September schließlich zum überraschenden Freispruch. 

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