„Als Erstes hängen“

Aktivist schrieb Drohbriefe wegen Grazer Kraftwerk

Steiermark
22.01.2020 17:10

„An der Laterne vor dem großen Tor hängt zwar niemand gerne, doch manchem stehts noch bevor“: Diese Zeilen fanden einige Grazer Stadtpolitiker sowie Mitarbeiter der Energie Steiermark Ende 2016 in Briefen vor. Ein Pensionist wollte sich damit gegen das Murkraftwerk wehren. Das Straflandesgericht stufte die Post am Mittwoch als versuchte Nötigung ein und verurteilte den 61-Jährigen nicht rechtskräftig zu 2400 Euro.

Die Briefe enthielten alle denselben umgedichteten Lili-Marlen-Text, bei einer Verantwortlichen der Energie Steiermark fand sich aber noch der Zusatz: „Sie werden als Erste hängen“, was als keineswegs harmlos angesehen wurde.

Der Angeklagte, ein Aktivist und Gegner des - mittlerweile gebauten - Murkraftwerks, bekannte sich schuldig, die Briefe verfasst zu haben, mit Ausnahme des einen mit der deutlichen Todesdrohung. „Warum sollte ich einen Brief mit einer gehässigen Drohung und zwei Beistrichfehlern in einem Satz schicken?“, fragte er empört den Richter.

„Das ist ja kein Pimperlthema“
„Was wollten Sie überhaupt erreichen?“, fragte Richter Gerhard Leitgeb. „Dass das Thema Energie besprochen wird“, antwortete der Beschuldigte. „Das ist ja kein Pimperlthema, das betrifft einen irreversiblen Prozess“, betonte er. Die Briefe seien seiner Meinung nach „von intelligenten Menschen als Allegorie gesehen worden“, von Nötigung könne keine Rede sein. Das Kraftwerk sei damals längst beschlossene Sache gewesen, aber „in einer ganz, ganz wichtigen Sache wollte ich bis zur letzten Sekunde kämpfen“.

Bereits einmal verurteilt
Der Pensionist stand wegen dieser Sache bereits einmal vor Gericht, damals betrafen seine Drohungen auch den Landeshauptmann und seinen Stellvertreter. Er wurde im Dezember 2018 zu einem Jahr bedingt und einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der zweite Teil musste erneut verhandelt werden und betraf eben die Stadtpolitiker und Mitarbeiter der Energie Steiermark.

Es wurde eine Zusatzstrafe in der Höhe von 2400 Euro bedingt verhängt. Weder der Angeklagte noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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