Anträge abgewiesen

Quälerei in Kindergarten: Strafverfahren vom Tisch

Wien
09.07.2020 16:06

Endgültig vom Tisch sind die Strafverfahren gegen zwei Pädagoginnen in Wien, denen Quälereien von Kindergartenkindern vorgeworfen worden waren. So sollen Schützlinge unter anderem strafweise weggesperrt worden sein. Nun wurden seitens des Landesgerichts insgesamt sieben Fortführungsanträge von Eltern der Betroffenen abgewiesen.

Gegen die beiden Pädagoginnen war in Richtung Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen und Freiheitsentziehung ermittelt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, wiederholt Kinder zu Beruhigungszwecken in den Waschraum gebracht und anschließend die Tür versperrt haben.

Die polizeilichen Erhebungen hätten jedoch gezeigt, dass die Tür zum Waschraum auch im Tatzeitraum nicht versperrbar war, da sie kein Schloss aufwies, begründete die Anklagebehörde, weshalb die Anzeige zurückgelegt wurde. Die vernommenen Kinder hätten zudem divergierende Angaben zur Dauer des Aufenthaltes im Waschraum gemacht. Das Licht sei jedenfalls stets eingeschalten geblieben.

Fortführungsanträge lieferten keine neuen Tatsachen oder Beweismittel
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag auf APA-Anfrage mitteilte, sah das Gericht in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft keine Gesetzesverletzung oder unrichtige Gesetzesanwendung. Die Fortführungsanträge lieferten zudem keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet schienen, eine Änderung der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu bewirken, d
er Nachweis strafrechtlich relevanter Handlungen war nicht zu erbringen. Was die pädagogische Vertretbarkeit der angewendeten Maßnahmen betrifft, so war dies nicht von der Staatsanwaltschaft zu beurteilen, hieß es.

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