Seit Anfang 2017 war ein Dachdecker mit Unterbrechungen in einem Unternehmen im Mittelburgenland tätig. Anfang des Vorjahres nahm der Mann nach der Winterpause wieder seine Tätigkeit auf. Im Frühsommer plagten den Handwerker heftige Rückenschmerzen, und er ging in den Krankenstand. Natürlich lieferte er seinem Chef ordnungsgemäß eine Krankmeldung und meldete sein Fernbleiben auch dem Vorarbeiter. Als der 35-Jährige von der Urlaubskasse Geld überwiesen bekam, wurde er stutzig. Es stellte sich heraus, dass sein Chef ihn in den Urlaub „geschickt“ hatte. „Der Arbeitgeber forderte seinen Mitarbeiter auf, den Krankenstand zurückzuziehen“, so AK-Jurist Heinz-Erik Hobisch. Als der Dachdecker nach seiner Genesung an den Arbeitsplatz zurückkehren wollte, erfuhr er, dass ihn sein Chef bereits abgemeldet hatte. Eine fristlose Entlassung folgte. Interventionen der AK beim Arbeitgeber blieben erfolglos. Vor Gericht konnten die Juristen für den Handwerker nun 3750 € erstreiten.
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