Haftunfähig

Swap-Prozess: Othmar Raus muss nicht ins Gefängnis

Salzburg
07.04.2020 11:42

Der im Salzburger Swap-Prozess verurteilte Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ) muss den unbedingten Strafanteil von zehn Monaten nicht im Gefängnis absitzen. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger aus dem Fachbereich Innere Medizin habe „dauerhafte Vollzugsuntauglichkeit“ bei Raus attestiert, erklärte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, am Dienstag.

„Der Verurteilte hat die Freiheitsstrafe somit nicht anzutreten“, erläuterte Egger. Der ehemalige Landesfinanzreferent wurde in dem Untreue-Verfahren zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. In seinen Schlussworten im erstinstanzlichen Finanzskandal-Prozess am 28. Juli 2017 am Landesgericht Salzburg wies er auf eine schwere Erkrankung hin. Er habe 48 Jahre lang „nach bestem Wissen und Gewissen fehlerfrei gearbeitet“ und sei seit sieben Jahren schwer krank, schilderte der Ex-Politiker, der seine Unschuld beteuerte.

Antrag auf Haftunfähigkeit

Raus hatte nach seiner rechtskräftigen Verurteilung einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt. Das Gutachten dazu ist am 27. März beim Landesgericht eingelangt. Laut der 22 Seiten umfassenden Expertise sei bei dem Verurteilten „sowohl aktuell als auch in Zukunft Vollzugstauglichkeit nicht gegeben“, erläuterte der Gerichtssprecher. Der Sachverständige habe sein Gutachten insbesondere auf eine durch ihn selbst vorgenommene Untersuchung des Verurteilten, aber auch auf eingeholte schriftliche Befundberichte gestützt.

Drei Millionen Euro Schaden

Im Swap-Prozess ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht.

Sieben Personen verurteilt

Insgesamt sieben Personen sind im Swap-Prozess verurteilt worden, einige erhielten eine elektronische Fußfessel, wie der Ex-Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), weiters der Ex-Leiter der Landesfinanzabteilung, Eduard Paulus, und der ehemalige Finanzdirektor der Stadt Salzburg. Schaden wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Paulus erhielt zwei Jahre teilbedingte Haft, davon sechs Monate unbedingt, ebenso der Ex-Finanzdirektor der Stadt Salzburg.

Die übrigen Beschuldigten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, bekam ein Jahr bedingt, ebenso ihr damaliger Mitarbeiter sowie der damalige Sekretär des Bürgermeisters, der später Magistratsdirektor der Stadt wurde. Er hat diese Funktion mittlerweile zurückgelegt. Alle Urteile in dem Strafverfahren sind seit Oktober 2019 rechtskräftig.

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