Amt mehrmals geräumt

Polit-Morddrohung in Arnoldstein: Ein Jahr Haft

Kärnten
23.01.2020 06:07

„Einen gefährlichen Bombendroher stellt man sich anders vor“, sagt Verteidiger Hans Gradischnig: ein gemütlich aussehender Mann, 58, einst Postler, nun Frühpensionist, schlurft in den Verhandlungssaal. Niemand versteht, warum er die Gemeinde Arnoldstein vergangenen Sommer mit Bombendrohungen terrorisiert hat.

Am wenigsten scheint er selbst es zu verstehen. „Ich bin ja gar nicht so“, beteuert er. „Nie hatte ich Probleme mit Behörden. Auch bei der Post war ich sehr zuverlässig.“ Dennoch gibt der 58-Jährige, der übrigens NICHT in Arnoldstein lebt, zu, dass er der lange gesuchte Bombendroher ist. Den letzten Sommer über hatte er – „im Rausch“ – sieben Briefe mit brisantem Inhalt auf seiner alten Schreibmaschine getippt und an den Bürgermeister sowie weitere Politiker adressiert. „Er drohte mit Bomben, sofern die Politiker nicht zurücktreten“, fasst Staatsanwältin Sandra Agnoli zusammen. „In weiteren Schreiben kündigte er dann einen Mord auf offener Straße an. Unterzeichnet wurden die Drohbriefe mit Al-Kaida oder IS Kommando.“

Allerdings verwendete der Droher auch Namen von Bekannten. Ein weiteres Teilchen, das dem Verfassungsschutz bei der Klärung des Krimis half. „Auch der Briefkasten wurde überwacht und Schreibmaschinen wurden überprüft.“ „Viermal musste das Gemeindeamt wegen der Drohungen geräumt werden“, berichtet Anwalt Alexander Jelly. Dafür fordert man 6114,69 Euro Schadenersatz. „Das zahle ich natürlich“, meint der Angeklagte. „Es tut mir alles sehr leid.“

„So leicht mag ich Sie nicht davon kommen lassen“, insistiert Richter Uwe Dumpelnik. „Sie sind unbescholten, waren immer unauffällig – wieso haben Sie Arnoldstein terrorisiert? Sie leben ja nicht einmal dort.“ Die Antwort überzeugt nicht: „Es war ein parteipolitisches Motiv. Ich habe immer VP gewählt und ärgere mich über den Postenschacher in einer SP-Gemeinde.“ Konkrete Beispiele könne er aber nicht nennen. Dumpelnik wird dagegen konkret: „Der Staat und seine Mitarbeiter dürfen sich nicht terrorisieren und sogar einschüchtern lassen. Wir müssen uns wehren – mit empfindlichen Strafen.“

Daher setzt es auch ein Jahr unbedingte Haft. Verteidiger Gradischnig ist erleichtert: „Wir nehmen an.“

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