Bluttat in Innsbruck

Rachemord in Tirol: Anklage gegen Pärchen erhoben

Tirol
21.01.2020 16:14

Die abscheuliche Bluttat im Innsbrucker Stadtteil Wilten sorgte im April des Vorjahres für Entsetzen! Ein Inder (22) soll sich in seiner Wohnung an einem 29-jährigen Pakistani für einen vermeintlichen Sex-Übergriff auf seine Freundin gerächt und ihm die Kehle aufgeschlitzt sowie die rechte Hand abgeschnitten haben. Die 21-jährige Frau soll zur Tat beigetragen haben. Nun erhob die Innsbrucker Staatsanwaltschaft gegen das Pärchen Anklage. Wann die Verhandlung am Landesgericht stattfindet, ist aber noch unklar.

Beim hingerichteten Pakistani handelte es sich um einen Sexualstraftäter, der 2014 nach zumindest zwölf versuchten und tatsächlichen Vergewaltigungen in Innsbruck zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Nach drei Jahren wurde er entlassen - gegen den zweifach abgelehnten Asylwerber wurde ein achtjähriges Einreiseverbot verhängt, von dem er sich jedoch nicht aufhalten ließ.

Männer kannten sich aus früheren Jahren
Zuletzt in Norditalien im Raum Turin aufhältig, zog es den 29-jährigen Verdächtigen immer wieder als „U-Boot“ nach Tirol zurück. Unterschlupf fand er stets beim Inder (22), in einer winzigen Garçonnière in der Michael-Gaismair-Straße im Innsbrucker Stadtteil Wilten. So auch am 9. April 2019: Die beiden Männer, die sich laut Ermittlern aus früheren Jahren kannten, ließen es offenbar so richtig krachen und feierten mit viel Alkohol in die Nacht hinein. Mit dabei: die Freundin des Wohnungsinhabers (21), eine Italienerin mit indischen Wurzeln, sowie deren beste Kollegin (Inderin, ebenfalls 21 Jahre, zuletzt wohnhaft in Südtirol).

Grausame Details
Mitten in der Nacht kam es dann zur Eskalation. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck schildert die schauderhaften Details: „Nachdem gefeiert, getanzt und reichlich Alkohol konsumiert wurde, war schließlich nur mehr der Erstangeklagte (der 22-jährige Verdächtige aus Indien, Anm.) wach. Nach den Ermittlungsergebnissen legte er sich zur 21-jährigen Inderin, näherte sich ihr sexuell und vergewaltigte sie, obwohl sie sich durch Kratzen, Stoßen und Schlagen dagegen zu wehren versucht hat“, heißt es. Währenddessen sei die Freundin des 22-jährigen Inders in einem anderen Raum erwacht. „Sie meinte, im Halbschlaf Berührungen gespürt zu haben und sah neben sich den 29-jährigen Pakistani liegen. Sie dachte, dass er sich ihr genähert haben dürfte und schilderte das dem Erstangeklagten, der gerade - nach der Vergewaltigung der 21-jährigen Inderin - in den Raum kam“, heißt es weiter.

Regelrecht hingerichtet
Die weiteren Ermittlungsdetails: Der dringend tatverdächtige 22-jährige indische Staatsangehörige soll daraufhin begonnen haben, den Pakistani mit einem Gürtel zu schlagen. „Die Frau behauptete dabei immer wieder, dass der Pakistani sie gerade geküsst und unsittlich berührt habe, wodurch sich die Aggression des 22-jährigen Verdächtigen immer weiter steigerte“, so die Staatsanwaltschaft. Über Anweisung des Inders habe die Frau das Geschehen mit dem Handy mitgefilmt. „Wiederholt prügelte der Verdächtige mit Gürtel und Fäusten auf den Pakistani ein und forderte ihn auf, zu gestehen, dass er sich seiner Freundin genähert hat. Dann begann er den Pakistani minutenlang mit dem Gürtel beinahe bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen und forderte die Frau auf, aus der Küche ein Messer zu holen. Die 21-jährige Italienerin tat dies und filmte den Erstangeklagten dabei, wie er dem Pakistani mit dem Messer die rechte Hand abtrennte, schließlich dessen Kehle durchschnitt und noch auf dessen Hals einstach“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.

Bekannte schlug bei Freund Alarm
Die eingeschüchterte 21-jährige Inderin, die sich nach wie vor im angrenzenden Nebenraum, aufgehalten hatte, verständigte per WhatsApp ihren Freund (der gerade in Dänemark war) und ersuchte ihn, die Polizei zu verständigen, die bald darauf am Tatort eintraf. Die beiden Verdächtigen wurden daraufhin festgenommen und befinden sich seither in U-Haft. Nun erhob die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden.

Frau und Mann zurechnungsfähig
„Laut Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Adelheid Kastner waren die beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig“, heißt es. Der Erstangeklagte sei aber aufgrund einer Persönlichkeitsstörung gefährlich, weshalb bei ihm zusätzlich zur Bestrafung (beiden droht eine lebenslange Freiheitsstrafe) die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt wurde“, so die Innsbrucker Staatsanwaltschaft.

Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam und kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt.

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