Die Ausgangslage: Stilles Betteln, also Dasitzen am Straßenrand, ist laut Landespolizeigesetz erlaubt, aggressives oder aufdringliches Betteln verboten. Zusätzlich hat die Stadt Innsbruck 2015 ein Bettelverbot zu Marktzeiten (Weihnachten, Ostern) erlassen. Diese ortspolizeilichen Verordnungen stellt auch das stille Betteln unter Strafe. Genau dieses Zusatz-Verbot will Grün-Bürgermeister Georg Willi nun kippen, eine Mehrheit im Dezember-Gemeinderat scheint sicher, wenn die Fraktion Für Innsbruck zustimmt. Kurios: FI war es, die 2015 das Inkrafttreten forciert hatte. „Wir gehen davon aus, dass die Kontrollen durch die Behörden auch weiterhin mit dem nötigen Nachdruck konsequent erfolgen“, lässt Klubchef Lucas Krackl die Linie der FI-Fraktion durchblicken.
Aggressive Bettelei: Ein Drittel der Anzeigen
Zahlen und Fakten: Zuständig für die Einhaltung des Bettelverbots ist die Landespolizeidirektion Innsbruck – anders beim Alkoholverbot, das an sieben Plätzen in Innsbruck gilt und durch die MÜG überwacht wird.
2016 sanken diese Zahlen dann auf in Summe 106 Verfahren ab. Strafamtsleiter Florian Greil erklärt, warum: „Damit sich ertappte Bettler nicht durch Flucht in die Anonymität dem Strafverfahren entziehen, wurden Streifendienste mit Behördenbeteiligung eingeführt, das heißt, die Strafverfügungen erfolgten vor Ort. Wird ein Bettler wiederholt angetroffen und sind offene rechtskräftige Strafen aushaftend, so muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe im Polizeianhaltezentrum – kurz PAZ – antreten“, so Greil.
2015 wurden 160 Strafverfahren – vornehmlich gegen Bettelbanden aus dem Ausland – durchgeführt, davon 103 wegen aggressiver/aufdringlicher Bettelei, 4 wegen Beteiligung von Kindern, 38 wegen Gewerbsmäßigkeit und 15 wegen Verstößen gegen die Gemeindeverordnung.
Dieser hohe Kontrolldruck durch die Polizei hat dazu geführt, dass Innsbruck für Bettelbanden unattraktiver wurde.
Bettler im Gefängnis bringt kein Geld ein
Detail am Rande: Die Bettler, die im PAZ einsitzen mussten, kamen meist nach wenigen Stunden wieder frei. „Sie wurden von ihren Kompagnons ausgelöst. Für sie war der Verlust durch einen mehrtägigen Ausfall eines Bettlers höher als die Strafe“, sagt Greil.
Aktuelle Lage: Seit zwei Jahren stagniert die Zahl der Strafverfahren auf relativ hohem Niveau: 281 Anzeigen wurden 2018 bearbeitet, davon betrafen laut Polizeistatistik 105 aggressives und 164 gewerbsmäßiges Betteln, 12 Verstöße gegen die Gemeindeverordnung wurden geahndet.
„Es ist also mitnichten so, dass die Bettelei in Innsbruck gänzlich unattraktiv geworden ist. Das stille Betteln ist auch nicht ganz so harmlos, wie der Begriff den Anschein erweckt: Wie die polizeiliche Erfahrung gezeigt hat, liegt in den allermeister Fällen gewerbsmäßige Bettelei vor“, sagt Greil. Die betroffenen Personen hätten weder einen Wohnsitz noch irgendwelche anderen Anknüpfungspunkte in Österreich, sondern seien ausschließlich zum Zweck des Betteln nach Österreich gekommen.
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