Eine 40 Jahre alte Kärntnerin ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Frau hatte über einen Zeitraum von neun Jahren als Buchhalterin insgesamt 2,5 Millionen Euro abgezweigt, um ihre Spielsucht zu finanzieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Frau hatte für ein Unternehmen gearbeitet, das elektronischen Zahlungsverkehr abwickelt. Sie konnte bei Sammelüberweisungen tricksen. Das Geld hat sie auf ihr Konto transferiert. Es fiel nicht auf, weil - laut Geschäftsführer - täglich „zig Millionen“ überwiesen werden.
2017 war doch Schluss, weil ein Lieferant sein Geld forderte und eine Kontrolle ergab, dass es auf dem Konto der Angeklagten lag. Sie gab alles zu und gestand ihre Spielsucht. Im Gerichtssaal übergab sie dem Anwalt des Unternehmens Sparbücher mit insgesamt 25.000 Euro als teilweise Wiedergutmachung.
Die Frau wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt; laut Richter Liebhauser-Karl war eine teilbedingte Nachsicht aus Gründen der Generalprävention nicht möglich gewesen. Die Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Doris Kügler gab keine Erklärung ab; es ist noch nicht rechtskräftig.
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