Attacke auf Securitys

U-Haft für positiv getesteten „Corona-Spucker“

Wien
02.04.2020 19:00

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstag über einen positiv auf SARS-CoV-2 getesteten „Corona-Spucker“ die U-Haft verhängt. Der 30-Jährige hatte kurz vor Mitternacht in einem Spital in Richtung mehrerer Security-Mitarbeiter gespuckt. Bis zu drei Jahre Haft drohen im Falle einer Verurteilung.

Der 30-Jährige war Ende März positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Darauf wurde von behördlicher Seite Heimquarantäne angeordnet. Zu Hause dürfte der Mann verstärkt dem Alkohol zugesprochen haben. In der Nacht auf Donnerstag suchte er wegen einer Verletzung ein Wiener Spital auf, wo er zu randalieren begann. Laut Landespolizeidirektion stand er unter erheblichem Alkoholeinfluss.

Weil er sich nicht beruhigte, schritten Security-Mitarbeiter des Spitals ein und fixierten den Tobenden. Dabei versuchte er mehrfach, die Sicherheitskräfte anzuspucken. Schließlich wurde der 30-Jährige von Beamten der Bereitschaftseinheit (BE) und der WEGA festgenommen.

Mehrere mögliche Anklagepunkte
Nun wird gegen den 30-Jährigen, der mehrere kleine Vorstrafen aufweist, wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (Paragraf 178 StGB) ermittelt. Ihm drohen im Fall einer Anklage bis zu drei Jahre Haft, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Abend mit. Wie Polizeisprecher Patrick Maierhofer mitteilte, werden die Ermittlungen gegen den Mann möglicherweise in Richtung Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung ausgedehnt, da er sich auch bei seiner Festnahme widerspenstig zeigte.

Keine Gefahr für Gefängnispersonal
Wie Christina Ratz, Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, versicherte, war die Justizanstalt Josefstadt gut auf die Aufnahme des an Covid-19 erkrankten Mannes vorbereitet: „Er wurde von Justizwachebeamten in Schutzausrüstung in Empfang genommen.“ Anschließend wurde er in eine Einzelzelle auf der Isolierabteilung gebracht. Für das Wachpersonal und Mithäftlinge sei zu keinem Zeitpunkt Ansteckungsgefahr gegeben gewesen, betonte Ratz.

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