„Terrorverdacht“

Österreichs Behörden ermittelten gegen Zirngast

Steiermark
11.12.2019 11:33

Mehrere österreichische Justizbehörden, darunter das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), haben gegen den in der Türkei vor Gericht gestellten, aber freigesprochenen Aktivisten und freien Journalisten Max Zirngast ermittelt. Das gab die Initiative „#freemaxzirngast“ bekannt. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigt die Ermittlungen gegen den Steirer, man sei gesetzlich dazu verpflichtet gewesen. Die Ermittlungen wurden mittlerweile eingestellt.

Der Steirer Zirngast war gemeinsam mit mehreren türkischen Mitstreitern im September 2018 in der Türkei wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Am 11. September 2019 erfolgte der überraschende Freispruch aller Beteiligten vor einem Gericht in Ankara. Zwei Wochen später kehrte der 30-jährige Politikwissenschaftsstudent und freie Journalist nach Österreich zurück.

„Handfester Skandal“
Zirngast habe von dem Verfahren in Österreich gegen ihn nicht gewusst. Erst im Nachhinein habe er aufgrund einer Mitteilung der Behörden über dessen Einstellung davon Kenntnis erhalten, so „#freemaxzirngast“. Die Initiative, die sich auf die Akten beruft, in die Zirngast Mitte November Einsicht erhalten hatte, spricht von einem „handfesten Skandal“.

So sei etwa völlig unbekannt, ob die kommunistische Organisation TKP/K, deren Mitglieder Zirngast und seine Mitstreiter laut türkischer Anklage gewesen sein sollen, überhaupt existiere. Trotzdem hätten die österreichischen Behörden „spekulativ“ Verbindungen zwischen dieser und der existierenden Organisation TKP/ML hergestellt. Die kommunistische TKP/ML sei außerdem nur in der Türkei verboten und gelte in Österreich nicht als Terrororganisation, betont „#freemaxzirngast“.

„Wie das BVT daher auf die Idee kommt, über eine ominöse Organisation, zu der ihr keine Informationen vorliegen, plötzlich zu behaupten, sie sei eine Abspaltung einer offensichtlich ganz anderen Organisation, auf die sich nicht einmal die türkischen Behörden in ihrer Anklage gegen Max Zirngast beziehen, entbehrt jedes Verständnisses“, heißt es in der Aussendung.

„Wir behalten uns rechtliche Schritte vor“
Max Zirngast selbst kündigte nun rechtliche Schritte an: „Mein Anwalt hat gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Graz Einspruch erhoben und wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor. Es geht auch darum, behördliches Vorgehen dieser Art der Kritik auszusetzen, damit es in Zukunft gegen andere Menschen in ähnlicher Situation nicht mehr angewandt wird“, so Zirngast.

Türkei übermittelte keine Unterlagen
Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, sagte am Mittwoch, dass das österreichische Gesetz vorschreibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald ein Österreicher im Ausland unter Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Das habe man daher gemacht und dann die entsprechenden Unterlagen aus der Türkei angefordert. Diese seien aber nicht übermittelt worden.

„Der Freispruch hat das letztlich ohnehin überholt“, so Bacher. Danach seien auch in Österreich die Ermittlungen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Graz habe nie selbst den Verdacht gehabt, dass Max Zirngast an einer Terrororganisation beteiligt ist oder war. Die Vorwürfe gegen die österreichischen Behörden seien daher „an den Haaren herbeigezogen“.

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