„Die meisten Probleme gab’s mit Verträgen, die nur am Telefon vereinbart wurden, mit Kündigungen und auch bei Rücksendungen von Leih-Receivern“, weiß Ulrike Weiß, oberste Konsumentenschützerin in OÖ. Im Jahr 2015 ging es mit den Beschwerden massiv los, 2016 wurde geklagt, jetzt erfolgte ein Urteil..
Geld zurück
Übersetzt heißt das: „Jene Kunden, die ihren Vertrag nur am Telefon ausgemacht haben, es keine schriftliche Bestätigung gab, bekommen ihr Geld zurück“, erklärt Weiß. Die Werbung bei den Kunden erfolgte, wie bei einer Welserin, so, dass diese das erste Jahr ein günstiges Sky-Paket erhielt, dann folgte eine Verlängerung, obwohl schriftlich nichts fixiert worden war. Sky bot zuerst nur an, von 1527 Euro, die die Welserin bezahlt hatte, 800 € zu erstatten. Der Rest würde einbehalten, da sie das Programm nutzte – rechtswidrig.
Nur wer sich meldet, bekommt Ansprüche
„Es soll sich jeder, der Probleme mit Sky hatte, jetzt bei uns melden“, sagt Weiß. Denn es wird nur jener zu seinem Recht – sprich Geld – kommen, der sich selbst darum kümmert.
Infos auf Homepage
Auf der Homepage der Arbeiterkammer Oberösterreich (ooe.arbeiterkammer.at) gibt’s unter dem Abschnitt Beratung und Konsumentenrecht das Urteil und auch Musterbriefe zum Download.
Markus Schütz, Kronen Zeitung
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