Wildfütterung

Bundesforste klagen Hirschflüsterer

Salzburg
12.02.2019 13:00
Die Bundesforste wissen, wie sehr sie wegen der Auflassung von Wildfütterungen unter Beobachtung stehen. Sie selbst geben auf der ÖBF-Internet-Seite Anleitungen, wie man kritische Medienberichte vermeidet. Nun haben die ÖBF Hirschflüsterer Thomas Tscherne aber geklagt: Wegen eines Berichtes in der „Krone“.

Mit einer einstweiligen Verfügung (nicht rechtskräftig) wollen die Bundesforste erreichen, dass Jäger Thomas Tscherne nicht mehr kritische Fragen zur Wildfütterung auf Bundesforstegebiet stellt. Im Jänner hatte der Weidmann in der Krone die Frage aufgeworfen: “Lassen die Bundesforste Rehe mutwillig verhungern, um so den Wildbestand zu reduzieren?" Und er sprach damals von 30 verhungerten Rehen, weil die Fütterung nicht mehr bestückt wurde.

Die Bundesforste selbst gaben darauf schriftlich die Antwort: „Die Fütterungen wurden deshalb aufgelassen, weil der Wildbestand im Angertal über Jahre künstlich hochgezüchtet und hochgefüttert und damit hoher Schaden am Schutzwald angerichtet wurde“, schrieb Bundesforste Pressesprecherin Mag. Pia Buchner damals an die „Krone“.

ÖBF-Pressesprecherin: Fütterungen aufgelassen
Immer wieder habe der Beklagte öffentlich unberechtigte Vorwürfe im Zusammenhang mit der Jagd erhoben, so die Bundesforste in ihrer Klageschrift: Vermutet wird eine Retourkutsche Tschernes, weil ihm die ÖBF Ende 2015 das Jagdgebiet im Angertal nicht weiter verpachtet haben.

Feuer frei auf alle Tiere auch in der Schonzeit
Thomas „Der Hirschflüsterer vom Angertal“ Tscherne: „Die Aussage der Bundesforste ist klar und eindeutig. Daher meine Frage: Wie sollen Rehe und Rotwild angesichts der enormen Schneemassen hier sonst überleben und überwintern, wenn sie nicht gefüttert werden?“

Der Vorwurf Tschernes, die Bundesforste lassen Rehe mutwillig verhungern, enthalte darüber hinaus den Vorwurf der Tierquälerei, so die klagenden Anwälte Eberl/Hubner/Krivanec/ Ramsauer/Unzeitig.

Außerdem enthalte Tschernes Vorwurf, die ÖBF würden auf trächtige Tiere schießen lassen, zumindest eine Verletzung der Grundsätze der Weidgerechtigkeit und sei disziplinär zu ahnden.

Doch die Bundesforste selbst haben ihrem Jagdleiter im Angertal, Hannes Üblagger, Ende Oktober 2017 aufgetragen: „Sämtliches Rotwild ist in den jeweiligen Jagdgebieten ab sofort bis 30. Juni 2018, ohne Alters-, Klassen-, Geschlechter- und Stückzahlbegrenzung, auch in der Schonzeit zu erlegen.“ Und da manche Tiere bekanntlich spätestens im Oktober trächtig sind, träfe das auch diese Tiere. Der Bescheid ist nie rechtskräftig geworden, weil Thomas Tscherne dagegen zu Gericht gezogen ist.

Wolfgang Weber
Wolfgang Weber
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