Auch heuer fand in Wien am Nationalfeiertag die Leistungsschau des Bundesheeres statt. Ich habe so den Eindruck, dass es unterschiedliche Meinungen über die Aufgaben des Bundesheeres gibt, obwohl diese in der Verfassung und anderen Gesetzen relativ klar festgelegt sind. Will eine Regierung dem Heer weniger Aufgaben zuweisen als in der Verfassung festgeschrieben, dann müssten Gesetze geändert werden. Selbstverständlich hat sich das Bedrohungsbild durch raschen technischen Fortschritt, gesellschaftlichen Wandel, Umgestaltung der Weltordnung und den globalen Terrorismus geändert. Man spricht jetzt von einer hybriden Bedrohung, die zivile, terroristische und konventionell-militärische Aktionen einschließt. Hybride Konflikte sind gekennzeichnet durch keine Vorwarnzeit, verdeckte Handlungen, Flexibilität und das Ausnützen gegnerischer Schwächen. Der Verfassungsauftrag (B-VG Art. 79, Absatz 1) besagt auch, dass das österreichische Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist. In Zeiten einer hybriden Bedrohung macht die Miliz einen Sinn, wenn sie rasch verfügbar ist. Erhält die Miliz den Auftrag, kritische Infrastrukturen zu schützen, dann muss sie entsprechend ausgebildet und ausgerüstet werden. Bei Auslandseinsätzen finden die österreichischen Soldaten große Anerkennung, doch für die „Heimattruppen“ fehlen die Ressourcen. Ganz egal, welches Heer man haben will, mit einem Verteidigungsbudget von nur 0,5% des BIP kann man bestenfalls eine Operettenarmee unterhalten.
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