Aufgrund des aktuellen Verbrechens an einem Mitarbeiter der BH Dornbirn müssten bei sämtlichen politisch Verantwortlichen die Alarmglocken schrillen, nicht nur läuten! Folgt man den Ausführungen des Asyl- und Menschenrechtsanwaltes Helmut Blum, ist es aufgrund unzähliger Ausnahmen und Einspruchsregelungen de facto fast unmöglich, Straftäter und andere negativ beschiedene Asylwerber außer Landes zu bringen. In einem Gesetzes-Wirrwarr ohnegleichen hat man Aufnahmestaaten – an deren Zustimmung diese zum Teil auch selber schuld sind – an der Durchsetzung notwendiger Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt. Wohin das alles noch führen wird, möchte man sich nicht vorstellen. Was seit dem Jahr 2015 an Kriminalität importiert wurde, ist ganz einfach zu viel. Da werden wir uns doch tatsächlich noch wundern, wie in der Vergangenheit einmal gesagt wurde.
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