Einfach spitze, das neue Jugendschutzgesetz. Nach vielen Sitzungen gelang es, ein einheitliches Rauchergesetz zum Schutze der Jugend auf Papier zu bringen. Dabei dürfte allerdings übersehen worden sein, wie Strafbestimmungen wirksam werden können, wenn Jugendliche bekanntlich kein Einkommen haben. Was, so frage ich mich, nützt ein Gesetz, wenn keine Bestrafung auf dem Verwaltungswege erfolgen kann? Wie geht man mit den Jugendlichen unter 14 Jahren um, die sowieso für nichts belangt werden dürfen? Jeder steht in irgendeiner Form unter Schutz. Wenn schon heute Rauschgift unter Jugendlichen unter 18 Jahren gehandelt und konsumiert wird, welche Maßnahmen greifen hier eigentlich, wird man nur immer bedingt verurteilt, geht man vom Gerichtssaal nach Hause und stellt danach fest, mir kann ja sowieso nichts passieren, weil ich kein Geld habe. Wie hat sich der Gesetzgeber denn das vorgestellt mit der Kontrolle, die schon gestern nicht mit Alkohol funktionierte? Auch bei Böllern funktioniert die Kontrolle der Gesetze nicht, wie man weiß, abgesehen davon ist die Polizei weit überbelastet, um diese Verstöße zu ahnden. Wichtig ist es allemal, mit 16 wählen zu dürfen, weil man Stimmen braucht, aber keineswegs Vernunft, wie das Gesetz über Strafbestimmungen Auskunft gibt.
Johann Ziniel, Neusiedl am See
Erschienen am Sa, 5.1.2019
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