Es ist schon möglich, dass es im Krankenhaus Göttlicher Heiland im 17. Wiener Gemeindebezirk die hauseigne Order gibt, dass ein dort dienstversehender Arzt das Krankenhausgelände nicht verlassen darf, um die Patienten nicht im Stich zu lassen. Aber wie jedes Kind darüber hinaus auch weiß, ist sofortige Hilfe angebracht, wenn ein Mensch durch einen Herzinfarkt oder eine sonstige schwere Verletzung in Not geraten ist. Eine aufmerksame Passantin, die den 63-jährigen Wolfgang K. in seinem Pkw vor dem genannten Spital leblos sitzend vorfand, ist unverzüglich dorthin geeilt, um Hilfe zu erhalten und wurde vom Portier mit der Erklärung abgespeist, Ärzte dürfen das Spital nicht verlassen und sie möge die Rettung verständigen. Dieser Vorgang ist himmelschreiend und kann mit dem hippokratischen Eid keinesfalls in Einklang gebracht werden. Bis die verständigte Rettung eintraf, sind viele kostbare lebensnotwendige Minuten vergangen und haben im Endeffekt den Herrn das Leben gekostet. Dieser traurige Anlass wird hoffentlich in Zukunft durch neue Maßnahmen ein Einzelfall bleiben!
Walter Gotovnik, Wien
Erschienen am Di, 13.11.2018
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