Immer wieder kommt von Arbeitgebern der Vorwurf, Ärzte würden unkorrekt krankschreiben. Rechtliche Grundlage: Die Krankschreibung entspricht einem ärztlichen Attest. Dazu ist ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und dem Erkrankten Grundbedingung. Dauer und Ausmaß dieser Begutachtung unterliegen keiner fixen Regelung. Eine Protokollierung gleich durch die Ordinationshilfe, ohne Arztkontakt, hält einer Überprüfung nicht stand. Für die dazu berechtigten Kontrollorgane ist es ein Leichtes, eine Krankschreibung dieser Art zu entlarven. Sozialversicherte sollen daher ruhig eine längere Wartezeit in Kauf nehmen und auf das Eintreten in den Behandlungsraum bestehen. Dann befinden sich alle Beteiligten auf der sicheren Seite, und selbst knallharte Prüfer müssen klein beigeben.
Dr. Wolfgang Geppert, Wien
Erschienen am Do, 21.6.2018
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