Jetzt hat sogar der deutsche Bundespräsident Steinmeier die Unterscheidung getroffen, und zwar anlässlich seines Staatsbesuches in Jordanien (die „Kronen Zeitung“ hat darüber berichtet). Jetzt müsste es allen klar sein, auch den Sozis und Grünen, wie man zu unterscheiden hat: nämlich in drei Kategorien! Erstens: die zu Unrecht Verfolgten (verfolgt wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung). Nur das sind „Flüchtlinge“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sie genießen Asylrecht, und nur auf sie ist die Flüchtlingskonvention anzuwenden. Zweitens: Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie fallen nicht unter die Flüchtlingskonvention und haben daher nicht die sich aus der Flüchtlingskonvention ergebenden Rechte und Ansprüche. „Sie können Schutz erhalten“, so die Worte des deutschen Bundespräsidenten. Also Aufnahme und Versorgung durch einen Zufluchtsstaat kann da rein freiwillig aus humanitärer Gesinnung erfolgen, aber es gibt dafür keine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Drittens: sogenannte „Wirtschaftsflüchtlinge“. Dazu der deutsche Bundespräsident: „Die Suche nach einem wirtschaftlich besseren Leben begründet nicht das gleiche Recht auf Aufnahme.“ Und weiter: „Wir müssen diese Unterscheidung wieder ernst nehmen.“ Braucht man da noch etwas dazusetzen? Für viele der Gutmenschen ist wohl ein Dazulernen nötig!
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