Als einen "Sieg der Vernunft" bezeichnete der steirische Obmann der Obstbauern, Lorenz Spielhofer, die Lösung: Äpfel jener Bauern, die das Mittel während der Blütezeit der Bäume anwenden, dürfen das AMA-Gütesiegel zunächst nicht tragen. Erst wenn zusätzliche Kontrollen bei Früchten zur Erntezeit keine Rückstände zeigen, darf das Siegel auch auf diesen Äpfeln kleben.
"Absolute Sicherheit" für die Kunden
Anton Gangl, Präsident des Bundes-Obstbauverbandes, präsentierte den Konsens von Ministerium, AMA und den Verbänden, der am Mittwoch in den Abendstunden getroffen worden war: "Früchte jener österreichischen Obstbauern, bei denen das Mittel nicht eingesetzt werden muss, können das Siegel wie bisher tragen. Dort, wo Streptomycin eingesetzt werden muss, werden zusätzliche Kontrollen, in die sich der Handel einbringen kann, durchgeführt. Die Äpfel werden bewertet, und wenn keine Rückstände zu messen sind, dürfen auch diese Früchte das AMA-Gütesiegel haben", erklärte Gangl das Prozedere. Für den Kunden bedeute diese Lösung eine "absolute Sicherheit".
Spielhofer zeigte sich überzeugt, dass in den Äpfeln keine Mittelrückstände zu finden sein werden, da die Anwendung nur an der Blüte erfolge und es wissenschaftlich belegt sei, dass keine Konsequenzen für die Frucht zu befürchten seien. Der Einsatz von Streptomycin werde - nach Freigabe - unter "strengsten Kontrollen" und nur für Berechtigte möglich sein. Die Kosten werden laut Gangl aufgeteilt, wie hoch sie sein würden und wer wie viel aufbringe, stünde noch nicht fest.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.