Dr. Dauerläufer

14% der Spitalsärzte haben 100-Stunden-Woche

Österreich
04.04.2008 13:52
„Je kleiner das Krankenhaus ist, desto eher gibt es Probleme. Eine Umfrage unter den angestellten Ärzten hat ergeben, dass 14 Prozent von ihnen 100 und mehr Stunden Dienst in der Woche hatten.“ - So fasst Thomas Szekeresz, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer und Kurienobmann der angestellten Ärzte, die derzeitige Arbeitszeitsituation in den österreichischen Spitälern zusammen. Prinzipiell begrüßt man den Gesetzesentwurf, den ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein bezüglich der Arbeitszeitaufzeichnungen in Begutachtung geschickt hat.

Die Arbeitszeiten vieler Ärzte sind natürlich gesetzeswidrig. Kontrolliert werden kann das freilich nur schwer, weil die Arbeitszeitaufzeichnungen häufig fehlen. Der am Freitag von Bartenstein in Begutachtung geschickte Gesetzesentwurf soll das ändern: Die maximal möglichen Strafen für fehlende Stundenlisten werden darin deutlich erhöht.

Regelmäßig 100-Stunden-Wochen
So sehen die Daten aus einer Umfrage der im Auftrag der Bundeskurie Angestellte Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer unter 2.000 Spitalsmedizinern aus: 36 Prozent arbeiteten regelmäßig mehr als die gesetzlich festgelegte Halbjahres-Obergrenze von durchschnittlich 60 Wochenstunden. 52 Prozent überschritten das Wochenmaximum von 72 Stunden. 14 Prozent kamen gar auf mehr als 100 Stunden. Unter den Turnusärzten in Ausbildung zum Facharzt gaben gar 22 Prozent an, regelmäßig auf mehr als 100 Wochenstunden zu kommen.

Der Chef der Bundeskurie der Angestellten Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer erklärte dazu: „Die Gesundheitspolitik führt eine Qualitätsdiskussion, bekennt sich aber noch nicht einmal zur simpelsten Maßnahme der Qualitätssicherung: der Einhaltung gesetzlich vorgegebener Arbeitszeiten als einfachster und effektivster Methode.“ Für Szekeresz ist die Situation differenziert zu betrachten: „Kernpunkt ist, dass eine solche Situation weder im Interesse der Ärzte noch der Patienten sein kann. Wir begrüßen diese Initiative des Wirtschaftsministeriums durchaus.“

Die Arbeitszeitsituation für die Ärzte sei von Haus zu Haus unterschiedlich, sagte der Standesvertreter: „Im Bereich der Wiener KAV-Spitäler ist die Angelegenheit weitgehend in Ordnung. Am Wiener AKH, wo es besonders Probleme auf der Anästhesie gegeben hat, ist eine Besserung eingetreten. Es gibt massive Bemühungen, Erleichterungen zu schaffen. Wir haben da aber ein Budgetproblem.“

Einhaltung der Arbeitszeit kostet
„Zum Teil sind das in den Spitälern auch Journaldienste, in denen durchaus Ruhezeiten möglich sind“, sagt  Szekeresz. An einer „normalen“ Internen Abteilung können Ärzte auch am Wochenende durchaus damit rechnen, ausreichend Pausen zu haben. Eines ist klar: Eine flächendeckende Einhaltung der Arbeitszeitregeln in den Spitälern aber wird die Krankenhauserhalter auch naturgemäß mehr Geld für das Personal kosten.

Ärzte dürfen bis zu 72 Stunden pro Woche arbeiten
Spitalsärzte können in Österreich bis zu 72 Stunden pro Woche arbeiten, einzelne Wochenenddienste können bis zu 49 Stunden dauern. Geregelt ist das im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Dort ist ein Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen (also etwa fünf Monaten) fixiert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden vorgesehen, in einzelnen Wochen dürfen 60 Wochen nicht überschritten werden.

Dieser Rahmen kann allerdings durch Betriebsvereinbarungen erweitert werden, heißt es im Büro des zuständigen Wirtschaftsministers Martin Bartenstein. Damit sind dann innerhalb der 17 Wochen durchschnittlich 60 Stunden Arbeitszeit zulässig, in einzelnen Wochen sogar bis zu 72 Stunden. Einzelne Dienste sind mit 32 Stunden limitiert, doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Wochenend- und Feiertagsdienste dürfen bis zu 49 Stunden dauern. In die Dienstzeit eingerechnet wird freilich nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch Zeiten der Bereitschaft und Ruhepausen.

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitszeit über acht Stunden täglich bzw. 40 Stunden pro Woche als Überstunden mit einem 50 Prozentigen Zuschlag verrechnet werden. Genaueres regeln Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen. Für die Landesspitäler gelten außerdem eigene, landesgesetzliche Überstundenregeln.

Symbolbild

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