Gefälschte Papiere
Sarkozys Stimmabgabe nicht rechtmäßig
Ein Regierungssprecher dementierte den Zeitungsbericht nicht. Das Bürgermeisteramt des 8. Stadtbezirks habe die Einschreibung für gültig erklärt und sei verantwortlich, sagte Luc Chatel. Der zuständige Bürgermeister François Lebel kündigte eine interne Untersuchung an. Laut "Le Canard enchaîné" soll er den Betrug selbst gedeckt haben.
In Frankreich müssen sich die Wähler bis zum 31. Dezember eintragen lassen, um im folgenden Jahr wählen zu dürfen. Zwei Mitarbeiterinnen Sarkozys seien aber erst am 3. Jänner im Rathaus erschienen, um den Staatschef nachträglich auf die Liste zu setzen, schrieb das Wochenblatt. Die Neueinschreibung war notwendig, weil Sarkozy aus Neuilly westlich von Paris nach seiner Wahl in den Élysée-Palast umgezogen war.
Der zuständige Beamte habe gemerkt, dass die von Sarkozys Mitarbeiterinnen vorgelegten Dokumente das Datum 3. Jänner trügen, zudem habe die Unterschrift des Staatschefs gefehlt. Am nächsten Tag seien die neuen Unterlagen samt Signatur und dem Datum 31. Dezember abermals vorgelegt worden, so die Zeitung weiter.
Bürgermeister deckt den Schwindel auf
Bürgermeister Lebel deckte den Schwindel laut der Zeitung noch am 4. Jänner auf und wollte im Élysée-Palast protestieren. Mit überraschenden Angeboten sei er davon abgehalten worden: Durch das Versprechen, Sarkozy und Carla Bruni vermählen zu dürfen, sowie die Zusicherung, der Präsident werde ihn bei der Kommunalwahl gegen den Kandidaten seiner eigenen Partei unterstützen. "Viel Glück bei der Wahl", soll Sarkozy dem Rathauschef nach der Trauung gewünscht haben, die Lebel wie versprochen vollziehen durfte. Tatsächlich gewann er mit des Präsidenten Hilfe auch die Kommunalwahl. "Das alles für ein Foto des Staatschefs bei der Stimmabgabe", resümierte "Le Canard enchaîné".
Der sozialistische Abgeordnete Montebourg fordete eine Bestrafung Sarkozys. Es könne nicht sein, dass sich ausgerechnet derjenige über Gesetze hinwegsetze, der für ihre Einhaltung sorgen solle. Vorerst hat Sarkozy aber keine juristischen Konsequenzen zu fürchten: Während der Amtszeit genießt ein Staatschef in Frankreich Immunität.
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