Freispruch für Ärzte

Patient bei Narkose schwer verletzt – Fall verjährt

Steiermark
01.04.2008 18:19
Zum Alptraum hat sich eine Operation entwickelt, die ein Grazer im Juli 2006 in einem Sanatorium durchführen lassen wollte: Dem Narkosearzt war es nicht gelungen, dem Patienten den Beatmungsschlauch einzuführen. Nach dreieinhalb Stunden wurde der Mann schließlich in lebensbedrohendem Zustand ins LKH gebracht. Der Klinikchef und der Anästhesist wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt - und am Montag freigesprochen.

Nach Meinung des Richters lagen keine besonders gefährlichen Verhältnisse vor, sondern nur fahrlässige Körperverletzung, wodurch der Fall verjährt ist: Die beiden Ärzte waren erst nach mehr als einem Jahr erstmals einvernommen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Routine-Narkose durch Ex-Donau-Schiffsarzt
Der Eingriff an der Schädeldecke hätte im Juli 2006 insgesamt 15 Minuten dauern sollen und war aus medizinischer Sicht nicht einmal nötig. Trotzdem wollte der 63-jährige Patient die Operation und suchte ein Grazer Sanatorium auf. Im Operationssaal war ein Narkosearzt am Werk, der erst einige Wochen in diesem Spital arbeitete. Zuvor war er längere Zeit als Schiffsarzt auf der Donau unterwegs gewesen.

Speise- statt Luftröhre erwischt
Dieser versuchte zunächst, den Patienten zu intubieren. Das gelang in zwei Versuchen nicht. Beide Male erwischte der Angeklagte die Speise- statt der Luftröhre. Es kam schließlich zu einer starken Schwellung im Kehlkopfbereich, der Mann konnte nicht mehr selbstständig atmen. Deshalb rief der Arzt den Klinikchef, der ebenfalls Anästhesist ist, zu Hilfe. Die beiden versuchten alles, doch dem Patienten ging es immer schlechter. "So etwas habe ich in dieser Schwere noch nie erlebt", meinte der Anästhesist.

Notarzt nach stundenlangem Kampf verständigt
Erst nach dreieinhalb Stunden verständigte man einen Notarzt, der seinerseits noch einen weiteren Intubationsversuch unternahm. Als der auch nichts brachte, setzten die Ärzte einen Luftröhrenschnitt. An die eigentliche Operation war natürlich längst nicht mehr zu denken, mittlerweile ging es nur noch um das Überleben des Patienten, der nicht selbstständig atmen konnte. Dazu kam noch ein Herz-Kreislaufversagen, bevor der Mann endgültig ins LKH verlegt wurde.

Beide Angeklagten fühlten sich überhaupt nicht schuldig. "Diese Art der Komplikationen ist selten, aber sehr gefürchtet", meinte einer der Beschuldigten. Als Zeuge war am zweiten Verhandlungstag auch der Notarzt - ein Internist und Kardiologe - geladen. "Die Situation war sehr angespannt, Lebensgefahr stand immer im Raum", meinte der Mediziner.

Symbolbild

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