Baby getötet

20 Monate für 27-Jährige nach Babymord

Österreich
22.02.2008 17:25
Weil sie ihr Neugeborenes in einem Plastiksack gewickelt in den Müll geworfen haben soll, ist eine 27-jährige Frau am Freitag im Wiener Straflandesgericht zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Fünf Wochen wurden unbedingt ausgesprochen, die sie unter Anrechnung der U-Haft bereits verbüßt hat. Die Mutter von fünf Kindern hatte niemanden von der Schwangerschaft erzählt. An den Tathergang konnte sie sich nicht erinnern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Oktober des Vorjahres, während Gäste im Wohnzimmer spielten, wollte die junge Frau Wäsche aus der Waschküche des Hauses holen und wurde dort ihren Angaben zufolge von der Geburt überrascht. Mit Stofffetzen habe sie versucht, das Blut wegzuwischen, so Staatsanwalt Florian Pöschl. Diese habe sie dann ihrer Tochter in den Mund gestopft und sie in einem Plastiksack verpackt in eine Mülltonne geworfen.

Qualvoller Tod
"Das Kind erlag einen langen, qualvollen Tod", sagte der Staatsanwalt. Natürlich habe auch eine Unterkühlung mitgewirkt, primäre Todesursache sei aber Ersticken gewesen. Laut Gutachten hatte das Neugeborene noch zwei bis fünf Stunden gelebt. Die Angeklagte hatte ihrem Lebensgefährten, mit dem sie seit rund zwölf Jahren liiert ist, nichts von der Schwangerschaft erzählt. "Ich wollte ihn nicht zusätzlich belasten", gab die Frau an. Es habe finanzielle Probleme und Sorgen mit den Kindern gegeben, wovon zwei einen angeborenen Herzfehler hatten. Gefreut hätte sich ihre Familie aber schon über das Kind.

Keine Erinnerung an den Tathergang
"Können Sie sich erinnern, dass sie das Kind gekriegt haben?" fragte Richterin Eva Brandstetter. "Bilder habe ich, Blut und so. Und Alpträume habe ich", so die Antwort. An den Tathergang konnte sie sich nicht erinnern. "Haben Sie irgendetwas gewusst, wie Sie das gemacht haben?", wollte die Richterin wissen. - "Nein."

Der Sachverständige attestierte der Mutter keine krankhaften Störungen, sprach aber von einer posttraumatischen Belastungssituation. Anwalt Alexander Philipp erklärte, seine Mandantin habe sich in einem Ausnahmezustand befunden, sie sei selbst Opfer.

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