Täter 2006 gefasst

Bosnier 11 Jahre nach Bankraub verurteilt

Österreich
13.09.2007 18:45
Ein Banküberfall, der vor elf Jahren in Krensdorf (Bezirk Mattersburg) verübt wurde, hat am Donnerstag einen Geschworenensenat im Landesgericht Eisenstadt beschäftigt. Angeklagt war ein 40-jähriger gebürtiger Bosnier, der erst im Vorjahr in Kroatien verhaftet wurde. Der Mann wurde zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem Mann vor, bei dem wegen finanzieller Schwierigkeiten verübten Überfall am 6. August 1996 rund 250.000 Schilling (rund 18.000 Euro) erbeutet zu haben. Beim Raub sei der Bosnier Einzeltäter gewesen. Dieser sah das jedoch ganz anders: "Ich fühle mich nicht schuldig", er sei zu der Tat gezwungen worden, erklärte der Angeklagte gleich zu Prozessbeginn.

Der 40-Jährige hatte damals ein Lokal in Eisenstadt gepachtet. Im Zuge eines Geschäfts hätte er vom Besitzer eines Lokals in Siegendorf 200.000 Schilling erhalten sollen. Bekommen habe er vom "Araber-Chef", wie er den damaligen Lokalbesitzer beim Prozess bezeichnete, aber nur einen Bruchteil.

Ein Mitarbeiter des "Araber-Chefs" sei mit ihm am Tag der Tat zur Bank nach Krensdorf gefahren. Doch anstatt das fehlende Geld abzuheben, habe ihn der Begleiter namens "Miki" mit einer Pistole bedroht und ihm eine Gaspistole gegeben, mit der er die Bank überfallen sollte. Nach dem Raub sei er nach Ungarn gebracht und dort "von den Arabern" schwer misshandelt und bewusstlos geschlagen worden.

Man habe ihm sieben Zähne ausgeschlagen, einen Daumen abgeschnitten und ihn in den linken Oberschenkel geschossen, schilderte der Angeklagte. Dass er daraufhin nach "drei bis vier Stunden" Behandlung einschließlich Operation wieder das Soproner Spital habe verlassen können, wie er erzählte, sorgte im Gerichtssaal für Erstaunen.

Die Geschichte des 40-Jährigen über seine Verletzungen sei "wirklich nicht glaubwürdig", meinte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Und dass er bewaffnet in der Bank gewesen sei, habe er selbst zugegeben. Auf den ersten Blick schaue es für seinen Mandanten "sicher nicht gut aus", räumte dessen Verteidiger ein. Allerdings dürfte der Lokalbesitzer auch kein "unbeschriebenes Blatt" sein, so der Anwalt. Es gebe zumindest Indizien dafür, dass sich die Tat den Schilderungen des Angeklagten entsprechend abgespielt hätte, argumentierte er in Richtung eines Freispruch im Zweifelsfall. Die Geschworenen sahen das offenbar anders und fällten mit 8:0 Stimmen einen Schuldspruch wegen schweren Raubes.

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