"Homo-Ehe"

Wer möchte, soll Partnerschaft eintragen

Österreich
09.08.2007 21:52
Die österreichischen Rechtsanwälte plädieren für die Einführung "eheähnlicher Lebensgemeinschaften" für Homosexuelle. Gleichgeschlechtliche sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft beim Standesamt registrieren zu lassen, forderte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags Gerhard Benn-Ibler am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.

Im Unterschied zu der traditionellen Ehe soll die Adoption fremder Kinder bei Homosexuellen allerdings nicht möglich sein. Außerdem soll die Unterhaltspflicht zwischen den gleichgeschlechtlichen Partnern nur während, nicht aber nach Auflösung der Lebensgemeinschaft gelten.

Eine Eintragung der Lebensgemeinschaft Gleichgeschlechtlicher beim Notar hält Benn-Ibler nicht für sachgerecht. "So eine wichtige Aufgabe, darf man nicht in die Notariatskanzlei abschieben", kommentierte er dementsprechende Vorschläge. Es gehe darum, Regelungen für homosexuelle Partnerschaften zu finden, die die gleiche "öffentlich-rechtliche Wirkung" haben, wie jene für Heterosexuelle, erläuterte er. Gleichgeschlechtliche müssten "ordentlich in die Rechtsordnung eingegliedert werden".

Adoptionen sollen nicht möglich sein
Sehr wohl restriktiv möchten die Anwälte bei dem Thema Adoptionen vorgehen. Fremdadoptionen sollen für Homosexuelle demnach nicht möglich sein. "Wir glauben, dass ein Kind Vater und Mutter braucht", begründete er diese Haltung der Rechtsanwälte. Allerdings soll es die Option geben, das in die Lebensgemeinschaft mitgebrachte Kind des Partners anzunehmen.

Das präsentierte Modell möchten die Anwälte nur auf Gleichgeschlechtliche anwenden. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft für Heterosexuelle will man mit dem Vorschlag nicht propagieren, präzisierte Benn-Ibler auf der Pressekonferenz.

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