Weil Jabloner auch die Möglichkeit einer Ministeranklage in den Raum stellte, sollte Haider weiteren Widerstand leisten, hagelte es am Freitag Rücktrittsaufforderungen des BZÖ an den Höchstrichter. Jabloner geht davon aus, dass Verkehrsminister Fayman den Kärntner Landeshauptmann per Weisung verpflichten kann, zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufzustellen.
Sollte Haider diese Weisung ignorieren bzw. nicht an den zuständigen Verkehrslandesrat Dörfler weiterleiten, dann wäre laut Jabloner auch eine Anklage des Landeshauptmannes beim Verfassungsgerichtshof möglich.
Jabloners Argument: Die Ortstafeln seien im Staatsvertrag verankert und für die Einhaltung derartiger internationaler Verträge könne laut Verfassung die Bundesregierung sorgen - und zwar auch dann, wenn die Angelegenheit grundsätzlich Ländersache sei. Dass der entsprechende Verfassungs-Artikel 16 noch nie angewandt wurde, ist für Jabloner kein Hindernis: "Es gibt kein totes Recht."
Prominente Juristen teilen die Ansicht Jabloners. Allerdings würde man mit diesem Weg "Neuland" beschreiten, meinte etwa der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Außerdem würde man Haider damit in eine Art "Märtyrerposition" versetzen.
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