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25.01.2018 14:24

Politik

Politiker kassierten zu Unrecht ihr Gehalt weiter

  • Personal-LR Sepp Schwaiger informierte die Öffentlichkeit über den Verwaltungs-Fehler
    Personal-LR Sepp Schwaiger informierte die Öffentlichkeit über den Verwaltungs-Fehler
    (Bild: Markus Tschepp)

Das Land hat über Jahre hinweg Politikern nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung versehentlich Gehaltsfortzahlungen gewährt, obwohl rechtlich gar kein Anspruch bestand. 17 Fälle wurden in Verbindung mit der Causa Hans Mayr überprüft - in 9 Fällen schlugen die Juristen Alarm, darunter zwei Ex-Regierungschefs.

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Offenbar wegen einer falschen rechtlichen Einschätzung hat das Land in den vergangenen 20 Jahren irrtümlich neun ehemaligen Regierungsmitgliedern nach ihrem Abschied Gehaltsfortzahlungen genehmigt, die rechtlich gar nicht zulässig gewesen wären.

Unfreiwillig "aufgedeckt" hat diesen für den Steuerzahler teuren Fehler LR Hans Mayr. Ursprünglich hieß es nämlich, er habe die Möglichkeit, sich sein Landesrat-Gehalt (rund 14.300 Euro) nach seinem Rücktritt noch vier Monate lang weiter auszahlen zu lassen.

Stimmt gar nicht, stellten jetzt die Juristen im Landesdienst verblüfft fest, denn er habe ja auch die Option auf ein Mandat im Landtag - und damit erlischt der Anspruch automatisch. Diese Erkenntnis löste jetzt eine Lawine aus, denn offenbar kam diese illegitime Auszahlungs-Praxis 20 Jahre lang versehentlich zum Einsatz. "Wir haben daher jetzt alle Fälle von Gehaltsfortzahlungen der vergangenen 20 Jahre noch einmal aufgerollt", berichtet ÖVP-Personallandesrat Sepp Schwaiger. Von 17 ehemaligen Regierungsmitgliedern haben elf die Fortzahlung bis zu sechs Monate lang in Anspruch genommen - davon waren neun nicht berechtigt, weil sie eine Option auf ein Mandat gehabt hätten. Darunter sind prominente Namen wie die früheren Landeshauptleute Franz Schausberger und Gabi Burgstaller, aber auch Ex-ÖVP-Landesrätin Doraja Eberle und Ex-SPÖ-Finanzreferent David Brenner.

Nur in zwei der jetzt überprüften Fälle, konkret Othmar Raus (SPÖ) und Sepp Eisl (ÖVP), hat auch tatsächlich ein entsprechender Anspruch bestanden. Passiert sei dieser Fehler, weil man einen rechtlichen Passus im Bezügegesetz falsch interpretiert hat - und somit "im guten Glauben" gehandelt hat. Die Betroffenen selbst hatten auch keine Ahnung, betont Schwaiger, weil sie schriftlich von der Landesverwaltung über einen möglichen Anspruch informiert worden sind und diesen daher für zulässig hielten. Das zu unrecht kassierte Geld müssen sie daher nicht zurückzahlen.

Anna Dobler, Hans Peter Hasenöhrl, Kronen Zeitung

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