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Bundesländer > Salzburg
25.01.2018 10:11

Parkplätze

Garage im Mönchsberg: Brisantes Gerichtsurteil

  • Jede Stadt wäre froh, Stellplätze in einem Berg zu haben. Sie nicht zu nützen, ist ein Unfug.
    Jede Stadt wäre froh, Stellplätze in einem Berg zu haben. Sie nicht zu nützen, ist ein Unfug.
    (Bild: Markus Tschepp)

Das Höchstgericht hob Mittwoch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf. Dabei ging es um eine grundsätzliche Frage: Dürfen die Mönchsberg-Garagen bei ihrer Rechnung 200 nicht mehr genützte Stellplätze in Abzug bringen? Man will nämlich 654 neue bauen, gab aber im Verfahren nur 454 neue Plätze an.

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Die lange Vorgeschichte: Die Parkgaragen-Gesellschaft, die sich im Besitz von Stadt und Land befindet, will die Garage im südlichen Teil des Mönchsberges um 654 Stellplätze erweitern. Grüne in Stadt und Land leisten dazu erbitterten Widerstand, das Land Salzburg und der Naturschutzbund haben beim Verwaltungsgerichtshof mit ihrer Revision nun Recht bekommen: Das Landesverwaltungsgericht hatte zuletzt die notwendige Widmung bestätigt, wogegen die Grün-Politikerin Astrid Rössler Sturm gelaufen war: Die Widmung widerspreche dem Räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt, weil nur 55 Stellplätze in den Berg verlegt werden sollen. Mittlerweile ist die Widmung rechtskräftig.

Parkgaragen-Chef Hofrat Alfred Denk: "Wir haben beim Umbau der bestehenden Mönchsberggaragen die alten Stellplätze verbreitert und kommen daher aktuell auf nur noch 1300 Plätze. Deshalb haben wir uns beim geplanten Neubau diese, ja bereits genehmigten und nun verlorenen 200 Plätze von den 654 neuen abgezogen. Weil wir der Meinung sind, dass diese von uns aufgelassenen Plätze ja bereits bewilligt worden waren."

Rechtsanwalt Wolfgang List: "Diese grundsätzliche Frage war beim Höchstgericht zu klären. Und das hat am Mittwoch entschieden: Nicht konsumierte Parkplätze verfallen, man kann sie nicht so einfach bei einem neuen Bauvorhaben quasi gutschreiben."

Die Rechnung der Projektbetreiber, damit eine Umweltverträglichkeits-Prüfung zu unterlaufen, ging also bei Gericht nicht auf. Jetzt hofft Parkgaragen-Hofrat Denk auf das ebenfalls laufende, zweite Feststellungsverfahren beim Land: "Wir haben schließlich die Baustellen-Zufahrt um 100 Meter verlegt, sie liegt jetzt, weiter weg von den Häusern, auf der nördliche Seite des Almkanales."

Doch hier rückt der Baustollen gefährlich nahe an den Almkanal heran, der - weil neunhundert Jahre alt - streng geschützt ist. Bürgermeister Harald Preuner hält aber an der Garagen-Erweiterung fest: "Wir hoffen auf einen Umschwung beim Land nach den Wahlen im April. Und darauf, dass sich das Land dann als Miteigentümer der Mönchsberggaragen endlich darauf besinnen wird, dass es sinnvoll ist, die Stadtberge für neue Garagenplätze zu nützen."

Wie es nun weiter geht? "Der Akt geht nun zurück zum Bundesverwaltungsgericht", so Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List: "Dieses muss dann die Frage der UVP-Pflicht klären. Möglich ist aber auch, dass die ganze Angelegenheit wieder zurück an die erste Instanz, an die Salzburger Landesregierung, verwiesen wird."

Der Streit um die Garagen-Erweiterung dauert nun bereits mehr als vier Jahre.

Wolfgang Weber, Kronen Zeitung

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