"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
14.01.2018 11:26

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Verlängerung von Mietvertrag abgelehnt
Nach dem Ableben ihres Ehemannes konnte Dorothea S. aus Wien den bis Ende 2018 befristeten Mietvertrag der gemeinsamen Genossenschaftswohnung übernehmen. "Als ich nun kürzlich um eine Verlängerung des Mietvertrags ansuchte, wurde diese abgelehnt", bat die Witwe schließlich die Ombudsfrau um Hilfe. Eine Verlängerung des Mietvertrags ist laut der BUWOG zwar nicht möglich, da mittelfristig die Miet- zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Man werde für die Leserin aber eine vergleichbare Wohnung in einer anderen Wohnhausanlage finden, so die Genossenschaft auf Anfrage.

Für Reisestorno zu spät beim Arzt gewesen
Vor einer geplanten Operation wollte Stefan B. gemeinsam mit seiner Frau eine mehrtägige Busreise unternehmen. Da den 81-Jährigen jedoch kurz vor der Abreise starke Schmerzen ereilten, musste das betagte Ehepaar aus Niederösterreich den OP-Termin vorverlegen lassen und die Reise stornieren. Für die Stornokosten wollte die zuständige Reiseversicherung aber nicht aufkommen, weil Herr B. nicht am Tag der Stornierung, sondern erst danach wieder beim Arzt gewesen ist. Auf unser Ersuchen hin hat die Mondial Assistance den Fall neuerlich geprüft und einen Teil der Stornokosten in Kulanz übernommen.

Probleme bei Zuschuss zu Telefon-Grundgebühr
Wegen ihrer schwierigen finanziellen Lage erhält Ursula M. einen staatlichen Zuschuss zum Fernsprechentgelt. "Obwohl ich kürzlich den neuen Bescheid über die Weitergewährung der Unterstützung postalisch an A1 übermittelt habe, soll ich laut Monatsabrechnung nun die ganze Telefon-Grundgebühr zahlen, was ich mir nicht leisten kann", berichtete die Wienerin. A1 erklärte auf Anfrage, dass der Brief der Leserin leider nicht eingelangt sei. Die Befreiung wurde nun umgehend nachgetragen und die zu viel verrechneten Kosten wieder gutgeschrieben.

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